Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Gesucht: Verantwortungsübernahme

Scheidender Betreiber fordert eine konstruktive Diskussion zur sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse

Zwei Mitarbeiter nehmen eine Probe für die weitere Analyse Probenentnahme in 750 Meter TiefeZwei Mitarbeiter nehmen eine Probe für die weitere Analyse

Trotz großer politischer und gesellschaftlicher Einigkeit über die Lasten eines verfehlten Umgangs mit atomaren Abfällen am Beispiel der Schachtanlage Asse benötigt eine erfolgreiche Bewältigung der anstehenden Aufgaben eine breite und öffentliche Unterstützung. "Ich erlebe derzeit, dass so manche Diskussion das genaue Gegenteil dessen erreicht, was sich die Beteiligten offenbar eigentlich wünschen", sagte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, bei einem Pressegespräch in Hannover. Es sei zu beobachten, wie eine faktenferne Empörung am Ende dazu führt, dass sach- und lösungsorientierte Diskussionen kaum noch eine Chance hätten. König bezog dabei Stellung zu zwei aktuellen Fällen: zum einen auf die Debatte zur Entsorgung des radiologisch unbelasteten Salzwassers, zum anderen auf immer wieder angestoßene Grundsatzdiskussionen zur sicheren Stilllegung der Asse.

"Was wir erleben, ist, dass über die Entsorgung des radiologisch unbelasteten Salzwassers Bilder erzeugt werden, als ob es sich um Atommüll handeln würde", so König. Das verbaue mögliche umweltschonende Lösungen und berge das Risiko, dass Anbieter oder Verhandlungspartner abspringen. Die Beseitigung des Salzwassers, das täglich von außen in das Bergwerk Asse fließt, ist für den langfristigen und sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse – und damit für die eigentliche Aufgabe einer Schließung der Anlage nach Maßstäben des strengen Atomrechts - zwingend notwendig.

Das BfS prüft dazu schon seit 2012 zahlreiche Varianten. Ziel ist es, mehrgleisig zu fahren. Abhängigkeiten von nur einer Option müssen vermieden werden, da der Abtransport des Salzwassers eine Voraussetzung für den Betrieb der Anlage ist. Ohne eine Entsorgungslösung lässt sich der gesetzliche Auftrag zur Bergung der radioaktiven Abfälle nicht erfüllen. "Mir fehlt das Verständnis für diejenigen, die einerseits die schnelle Umsetzung der Rückholung fordern, andererseits aber schon bei der Frage, wohin mit dem unbelasteten Salzwasser, keine Mitverantwortung anbieten", sagte König.

In einem weiteren Beispiel nannte König eine aktuelle Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Stilllegung der Asse. Das Gremium kritisiert in seinen jüngsten Empfehlungen das Gesetz zur Rückholung der radioaktiven Abfälle, das 2013 mit sehr breiter politischer Mehrheit vom Bundestag beschlossen wurde. Die Kommission spricht sich dafür aus, Nachweise für einen Verbleib der Abfälle im Bergwerk zu führen und erweckt den Eindruck, dass dieser Weg erfolgreich begangen werden könne. Worauf sich diese Hoffnung konkret stützt, bleibt jedenfalls dem verantwortlichen Betreiber der Anlage verborgen und steht im unmittelbaren Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag, die Anlage über den Weg der Rückholung der Abfälle sicher zu schließen.

"Derartige Diskussionen und Empörungswellen begleiten seit meiner Übernahme der Betreiberverantwortung vor acht Jahren die verantwortungsvolle Beantwortung eines Umweltproblems, das uns andere hinterlassen haben. Sie haben jedenfalls in keinem Fall dazu geführt, dass die verbleibenden Wege einer umweltgerechten Sanierung des Bergwerkes Asse zu einem besseren Ziel geführt wurden", erläuterte König abschließend.

Hintergrund zum Asse-Salzwasser

Stand: 07.12.2016

© Bundesamt für Strahlenschutz