Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Asse–Zutrittswässer: Entsorgungsmöglichkeiten

  • Die Entsorgung des Asse-Zutrittswassers ist zwingende Voraussetzung für den Betrieb der Schachtanlage Asse.
  • Bislang hat das BfS für die Beseitigung des Zutrittswassers ein ehemaliges Bergwerk bei Celle genutzt.
  • Grundsätzlich gibt es neben der Abgabe in ein ehemaliges Bergwerk noch weitere Entsorgungsmöglichkeiten.
  • Das BfS prüft verschiedene Möglichkeiten, um nach Möglichkeit Abhängigkeiten zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewinnen.
  • Das Asse-Zutrittswasser ist radiologisch unbelastet, wird in der Öffentlichkeit aber zum Teil als gefährlich wahrgenommen; das erschwert die Suche nach einer Entsorgungsmöglichkeit.

Das Salzwasser, das täglich in die Asse sickert, wird regelmäßig abgepumpt und entsorgt. Dieser Vorgang ist eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb der Schachtanlage Asse. Gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geowissenschaften (LBEG), muss der Betreiber nachweisen, wie er mit dem radiologisch unbelasteten Wasser umgeht.

Ein Mitarbeiter prüft eine Probe mit Salzlösung auf Dichte und Temperatur Analyse einer LösungsprobeEin Mitarbeiter prüft eine Probe mit Salzlösung auf Dichte und Temperatur

Für die Beseitigung von Salzwasser bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Abgabe an ein stillgelegtes Bergwerk
  • Abgabe an die Industrie zur weiteren Verwertung
  • Einleitung in Flüsse
  • Einleitung ins Meer

Das BfS sucht vor allem Entsorgungsvarianten, die umweltschonend sind, die über einen langen Zeitraum genutzt werden können und die auch dann genügend Kapazitäten bieten, wenn die Menge der Zutrittswässer zunimmt.

Um Abhängigkeiten von nur einer Option zu vermeiden, prüft das BfS verschiedene Varianten. Ziel ist es, einen möglichst großen Handlungsspielraum zu gewinnen, um langfristig und planungssicher die Schachtanlage Asse betreiben zu können.

Abgabe an ein stillgelegtes Bergwerk

Diese Form der Entsorgung ist ein übliches Verfahren zur Stilllegung ehemaliger Bergwerke. Das Abwasser wird genutzt, um die Grubenräume zu verfüllen. Das BfS hat bislang das unbelastete Salzwasser zum ehemaligen Bergwerk Mariaglück im Landkreis Celle transportiert. Dazu wurde mit dem Betreiber ein Vertrag geschlossen. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2016. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da die Kapazitäten an diesem Ort erschöpft sind. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Salzwässer an ein anderes stillzulegendes Bergwerk abgegeben werden.

Abgabe an die Industrie zur weiteren Verwertung

Salzwasser aus Bergwerken stellt nicht per se "Abfall" dar, es kann auch weiterverwertet werden. Für Unternehmen kann diese Lösungen zum Beispiel interessant sein, um Streusalz für den Winterdienst herzustellen.

Einleitung in Flüsse

In Betracht kommt die Einleitung in Flüsse wie Elbe, Weser, Jade oder Ems. Jährlich entsorgen Unternehmen Milliarden Liter Salzwasser über Flüsse. Die Laugen entstehen unter anderem bei der Produktion von Düngemittel (Kalisalz) oder beim Kavernenbau. Ab gewissen Mengen kann dies aufgrund des Salzgehaltes der eingeleiteten Wässer oder bei bestimmten Industriezweigen aufgrund weiterer Rückstände jedoch negative Umweltauswirkungen haben. Salzabwässer dürfen daher nur dann eingeleitet werden, wenn durch die Erhöhung der Salzfracht keine negativen ökologischen Folgen zu erwarten sind. Dies hängt von der Größe und Wasserführung des Gewässers ab sowie von der eingeleiteten Menge. Überwacht werden muss dies von den jeweils zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.

Für das BfS als Behörde im Umweltressort ist die Umweltverträglichkeit bei der Abgabe der Salzwässer selbst ein zentrales Abwägungskriterium. Die vom BfS abzugebende Menge stellt mit etwa vier Tausend Kubikmetern im Jahr jedoch nur einen Bruchteil im Vergleich zu denen von Unternehmen im Salzabbau oder der Düngemittel-Produktion dar. Diese Variante hat das BfS dem niedersächsischen Umweltministerium bereits 2012 unterbreitet. 2016 hat das BfS beantragt, die Zutrittswässer in die Elbe bei Gorleben einleiten zu dürfen. Bei Gorleben unterhält das BfS bereits eine Einleitstelle für Salzwasser. Das Salzwasser stammt aus dem Betrieb des bisherigen Erkundungsbergwerkes. Genehmigt ist eine jährliche Menge von 56.300 Kubikmetern. In der Asse fallen jährlich weniger als 10 Prozent dieser Menge an.

Einleitung ins Meer

Auch hier gilt: Grundsätzlich müssen die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder prüfen, ob die natur- und wasserschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Gegensatz zu Flüssen ist Meerwasser bereits salzhaltig, der Salzwassergehalt der einzuleitenden Mengen fällt daher eher weniger ins Gewicht. Gleichwohl gelten auch hier entsprechende Umweltstandards.

Wahrgenommene und tatsächliche Gefahr

Was mit der Asse in Verbindung steht, wird von der Öffentlichkeit oft gefährlicher wahrgenommen, als es tatsächlich ist. Diese Erfahrungen hat das BfS in verschiedenen Projektbereichen gesammelt, unter anderem auch beim Umgang mit dem radiologisch unbelasteten Zutrittswasser. Grund dafür sind Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit. Dies führte zu einem großen Vertrauensverlust, der bis heute spürbar ist, auch über die Region hinaus.

Bei den Zutrittswässern handelt es sich um eine hoch mit Salz angereicherte Lösung. Sie stammt aus dem umliegenden Deckgebirge und dringt über Risse und Klüfte in den Salzstock ein. Ein Großteil der Mengen fängt das BfS in 658 Meter Tiefe der Anlage auf, also oberhalb der Einlagerungskammern mit den radioaktiven Abfällen. Die Flüssigkeiten sind nicht mit den Abfällen in Kontakt gekommen und radiologisch unbelastet.

Zum wissenschaftlichen Nachweis wird das abgegebene Wasser regelmäßig vor Abgabe überprüft und auf Radioaktivität gemessen. Die Messwerte - beispielsweise für den radioaktiven Stoff Tritium - unterschreiten die Grenzwerte für Trinkwasser um das Zwanzigfache. Die Ergebnisse der Messungen können Bürgerinnen und Bürger im Internet abrufen.

Stand: 19.10.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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