Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Verzögerungen beim Beginn der 3D-seismischen Messung

Einzelne Grundstückseigentümer verweigern Zutritt zu ihren Grundstücken

Den geplanten Beginn der 3D-seismischen Messung im Frühjahr 2016 wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) voraussichtlich verschieben müssen. Einzelne Eigentümer haben nach ersten Gesprächen signalisiert, den Zutritt zu ihren Grundstücken zu verweigern. Um die Erkundung des Untergrundes jedoch in der notwendigen Qualität durchführen zu können, ist das BfS auf die Unterstützung der Anwohner in der Region angewiesen. Derzeit laufen noch Gespräche. Eine Einigung oder Klärung ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar.

Ziel der 3D-seismischen Messung

Vibrationsfahrzeug im Einsatz Vibrationsfahrzeug im EinsatzVibrationsfahrzeug im Einsatz

Die 3D-Seismik ist ein modernes Verfahren, mit dem der Untergrund von der Oberfläche aus erkundet und detailliert abgebildet werden kann. Das Verfahren dient unter anderem dazu, fehlende Kenntnisse über Wasserwege im Untergrund zu beseitigen. Dies ist für die Planungen ein wesentlicher Punkt, über den auch mit der Begleitgruppe Einigkeit herrschte. Der Verzicht auf das Verfahren wäre gleichzeitig ein Verzicht auf einen möglichen Sicherheitsgewinn. Das BfS hatte im Vorfeld Nutzen und Notwendigkeit des Verfahrens von externen Experten prüfen lassen.

Bisherige Planungen zum Ablauf der Messung

Die geplante Messung im Umfeld der Schachtanlage Asse erstreckt sich auf rund 38 Quadratkilometer. Die einzelnen Messpunkte befinden sich zum größten Teil auf Privatgrundstücken. Die Asse-GmbH hat im Auftrag des BfS eine Firma beauftragt, alle betroffenen mehr als 700 Eigentümer zu ermitteln. Für die Zutrittsrechte sind Verträge zu schließen, die derzeit verhandelt werden. Einzelne Eigentümer haben nach ersten Gesprächen signalisiert, den Zutritt zu ihren Grundstücken zu verweigern.

Stand: 26.11.2015

© Bundesamt für Strahlenschutz