Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Asse-Zwischenlager: BfS legt Konzept für einen "fiktiven Standortvergleich" vor

In einem gemeinsamen Beschluss hat sich die Asse-Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundesumweltministeriums, der Asse-2-Begleitgruppe und des BfS Anfang März 2014 darüber verständigt, dass die aus einem Zwischenlager resultierende Direktstrahlung im Normalbetrieb für zwei fiktive Standorte in unterschiedlichen Abständen zur Wohnbebauung verglichen werden solle. Dabei werde vorausgesetzt, dass alle anderen festgelegten Kriterien gemäß dem Kriterienbericht des BfS gleich bewertet sind. Wie ein "fiktiver Standortvergleich" aussehen kann, dazu hat das BfS ein Konzept erstellt. Das BMUB hat diesem zugestimmt. Das BfS hat es an die Asse-2-Begleitgruppe zur Beratung geschickt.

Was bedeutet "fiktiver Standortvergleich"?

"Fiktiv" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass dem Vergleich keine konkreten, auf einer Landkarte eingezeichneten Orte zugrunde liegen. Was diese "fiktiven Zwischenlager-Standorte" vielmehr charakterisiert und unterscheidet, ist der jeweilige Abstand zur nächsten Wohnsiedlung. Ziel des Vergleiches ist es, unter anderem anhand von Diagrammen nachvollziehbar darzustellen, wie weit die Strahlung aus einem Zwischenlager für Asse-Abfälle reicht und welche Werte in Abhängigkeit zur Entfernung vom Zwischenlager zu erwarten sind. Der Vergleich soll so zum Beispiel Fragen beantworten wie: Wie hoch oder wie niedrig ist die Strahlenbelastung, wenn das nächste Wohnhaus in 500 Meter Entfernung steht? Wie groß in 1000 Meter oder in weiterer Entfernung?

Welche Werte tauchen im Vergleich auf? Was soll berechnet werden?

Basis dieser entfernungsabhängigen Abschätzung ist die Direktstrahlung. Dafür ermitteln Strahlenschützer zum einen, welche radioaktiven Stoffe für die Strahlung relevant sind und zum anderen, welche Dosisleistung an den Gebinden im Schnitt zu erwarten ist. Zudem berücksichtigen sie die Abschirmwirkung des Zwischenlagergebäudes.

Damit Bürgerinnen und Bürger die berechneten Strahlenwerte besser einordnen können, wird jedes der Standort-Diagramme drei Vergleichswerte angeben:

  • die durchschnittliche, bundesweite natürliche Strahlenbelastung,
  • den gesetzlichen Grenzwert für Zwischenlager und
  • die bislang gemessenen Durchschnittswerte in der Umgebung der Schachtanlage Asse.

Bei den Standorten, die einen Transport zum Zwischenlager erfordern, taucht in den Diagrammen auch die zu erwartende Strahlenbelastung für die Mitarbeiter auf, die die Abfälle zusätzlich verladen müssten. Wie groß schätzungsweise die Belastung für Anwohner an der Transportstrecke sein wird, soll ebenfalls dargestellt werden.

In der Vergangenheit haben Bürgerinnen und Bürger nachgefragt, was denn in der Strahlenbilanz "schwerer" wiege: Ein Zwischenlager direkt an der Asse und damit in der Nähe von Remlingen oder ein Zwischenlager möglichst weiter weg von Wohnsiedlungen? Das eine nähme die Strahlenbelastung der Anwohner in Kauf, das andere eine Zusatzbelastung der Mitarbeiter, die bei einem Transport den Abfall zusätzlich verladen müssten. Die Berechnungen werden diese Fragen anhand von Zahlen klären helfen.

Was passiert mit diesem Konzept?

Das oben erläuterte Konzept hat das BfS an die Asse-2-Begleitgruppe verschickt. Fragen zum Verfahren können so mit den Fachleuten des beratenden Gremiums, der AGO und des BfS geklärt werden. Das BfS wird zeitnah die Berechnungen für den fiktiven Standortvergleich vorlegen.

Stand: 08.05.2014

© Bundesamt für Strahlenschutz