Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Messergebnisse nach Bohrloch-Vorfall liegen vor

Mitarbeiter hatte bei Bohrarbeiten im November 2013 schwach radioaktiv belastetes Bohrmehl auf die Hand bekommen

Bei den Nachuntersuchungen im Bohrloch stießen Strahlenschützer der Asse-GmbH auf etwa 10 Liter Lösung mit hohen Cäsium-Aktivitätswerten. Das ergaben Messungen in einem Bohrloch, in dem im November 2013 kontaminiertes Bohrmehl entdeckt wurde. Das BfS hatte über den Vorfall berichtet. Die Messungen wurden kürzlich abgeschlossen. Über die Messergebnisse informierte das BfS die Asse-2-Begleitgruppe am 7. März 2014. Die Lösung und die darin enthaltene Radioaktivität stellt keine Gefahr für die Mitarbeiter und die Umwelt dar und hat keine negativen Auswirkungen auf die Rückholungsplanung.

Mit belasteten Lösungen ist grundsätzlich in diesem Bereich des Bergwerkes zu rechnen. In der Vergangenheit ist entsprechend belastete Lösung mehrfach an anderen Stellen angetroffen worden. Arbeiten auf der 750-Meter-Ebene werden daher grundsätzlich vom Strahlenschutz begleitet.

Die Fundstelle der Lösung befindet sich in der Nähe von Einlagerungskammer 11. Gemessen wurde eine Aktivität von rund 490 Tausend Becquerel pro Liter. Die Belastung der Lösung liegt damit deutlich über der gesetzlichen Freigrenze. Das BfS hat eine Genehmigung für den Umgang mit belasteten Lösungen. Laut Genehmigung darf die Freigrenze bis um das 100-fache überschritten werden. Im vorliegenden Fall überstieg der Wert das 38-fache der Freigrenze. Das Bohrloch ist zur Absicherung mit Sorelbeton verschlossen worden.

Gemessen wurde radioaktives Cäsium-137. Die Strahlung, die von Cäsium-137 ausgeht, kann die obersten Hautschichten des Menschen nicht durchdringen. Sie ist ungefährlich, solange der Stoff nicht direkt auf die Haut oder in den Körper gelangt wie über die Nahrung. Des Weiteren ist der Bereich vor Einlagerungskammer 11 nicht direkt zugänglich. Es handelt sich um eine ehemalige Strecke, die nach der Einlagerung verschlossen wurde. Radioaktivität kann von dort nicht in die Umwelt gelangen.

Stand: 28.03.2014

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