Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Projektgruppe räumt Auslaugversuchsfeld

Das Institut für Wissensanalyse und Wissenssynthese (IWW) des Helmholtz Zentrums München räumt das sogenannte Auslaugversuchsfeld auf der 490 Meter Ebene in der Schachtanlage Asse II. In diesem Bereich hatte der frühere Betreiber nach Ende der Einlagerung von radioaktiven Abfällen ab dem Jahre 1979 auf Wunsch der Aufsichtsbehörden Langzeitversuche mit Probekörpern durchgeführt. Dabei wurde untersucht, wie in Betonproben enthaltene radioaktive Stoffe freigesetzt werden, wenn sie mit verschiedenen Salzlösungen in Kontakt kommen.

Am 12. März 2013 wurden zunächst zwölf aus Beton bestehende Probenkörper einschließlich der bei den Versuchen entstandenen Auslaugflüssigkeiten in insgesamt 13 Behältern von der Schachtanlage Asse II abtransportiert.

In der 41. Kalenderwoche 2013 sind nunmehr in einer ersten Charge 58 Fässer mit betrieblichen radioaktiven Abfällen zur Landessammelstelle Niedersachsen abtransportiert worden. Es ist noch mindestens ein weiterer Transport von betrieblichen radioaktiven Abfällen zur Landessammelstelle Niedersachsen notwendig.

Das Helmholtz Zentrum München hatte im Sommer 2012 einen Antrag beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) zur Auflösung des Auslaugversuchsfeldes gestellt, den dieses am 9. November 2012 genehmigt hat.

Aktivität der Probenkörper ist deutlich geringer als die der eingelagerten radioaktiven Abfälle

Sowohl die Probenkörper als auch die Auslaugflüssigkeiten enthalten in geringen Mengen radioaktive Stoffe. Für die Versuche hatte der frühere Betreiber den Probenkörpern jeweils geringe Mengen Radioaktivität als Marker hinzugefügt. Dadurch sollte das Verhalten radioaktiver Stoffe in Salzlösungen beobachtet werden ohne dadurch gleichzeitig tatsächliche Abfälle zu beschädigen oder ungewollt Radioaktivität freizusetzen.

Die Aktivität der Probenkörper liegt bei etwa ein hunderttausendstel der in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle. Die Probenkörper sind daher nicht mit den in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfällen gleichzusetzen.

Versuchsauswertung am Karlsruher Institut für Technologie

Die Proben hat das IWW zur Versuchsauswertung zum Karlsruher Institut für Technologie gebracht. Der Abtransport erfolgte in speziellen Transportbehältern, die für die Beförderung leicht radioaktiver Stoffe zugelassen sind (sogenannte IP-2-Versandstücke, die für geringfügig radioaktives Material in der Industrie verwendet werden).

Abtransport betrieblicher radioaktiver Abfälle

Während der Durchführung der Langzeitversuche im Auslaugversuchsfeld sind feste und flüssige radioaktive Abfälle angefallen. Diese sind nun nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsweg zur zuständigen Landessammelstelle Niedersachsen transportiert worden. Die Beförderung erfolgte wie schon zuvor bei den Probekörpern mit für den Transport dieser Art von radioaktiven Stoffen zugelassenen IP-2-Behältern.

Helmholtz Zentrum München ist atomrechtlich für das Auslaugversuchsfeld verantwortlich

Im Auslaugversuchsfeld führte der ehemalige Betreiber ab 1979 Langzeitversuche durch. Dabei sollte untersucht werden, wie sich in Betonproben enthaltene radioaktive Stoffe verhalten, wenn sie mit verschiedenen Salzlösungen in Kontakt kommen. Auch nach der Übernahme der Betreiberverantwortung für die Schachtanlage Asse II durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verblieb das Auslaugversuchsfeld atomrechtlich in der Verantwortung des Helmholtz Zentrums München. Das Helmholtz Zentrums München ist somit auch Eigentümer der dort gelagerten radioaktiven Stoffe und Proben sowie der konventionellen Abfälle.

Übergabe des Auslaugversuchsfelds an das BfS erst nach erfolgreichem Freigabeverfahren

Erst nach einem erfolgreich durchgeführten Freigabeverfahren nach Atomrecht wird das Auslaugversuchsfeld dem BfS übergeben. Die abtransportierten Probenkörper und Auslaugflüssigkeiten sowie die betrieblichen radioaktiven Abfälle sind nicht Teil der geplanten Rückholung.

Stand: 11.10.2013

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