Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ohne Notfallplanung geht es nicht

BfS-Fachworkshop Strahlenschutz und Notfallvorsorge

Solange die Schachtanlage Asse II aktiv betrieben wird, ist eine Notfallplanung (Vorsorge- und Notfallmaßnahmen ) erforderlich, um den Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten. Das ist ein Ergebnis des Fachworkshops "Strahlenschutz und Notfallvorsorge", den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 20. und 21. November 2012 in Wolfenbüttel veranstaltet hat. 130 Asse-Experten aus dem gesamten Bundesgebiet führten eine lebhafte, konstruktive und zum Teil auch kontroverse Diskussion. Neben dem Bundesumweltministerium (BMU), dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU), der Asse-2-Begleitgruppe und der Asse-GmbH haben auch Fachplaner und Gutachter an dem Workshop teilgenommen.

BfS-Vizepräsidentin Stefanie Nöthel eröffnete den Fachworkshop am 20. November 2012 BfS-Fachworkshop Strahlenschutz und Notfallvorsorge vom 20. bis 21. NovemberBfS-Vizepräsidentin Stefanie Nöthel eröffnete den Fachworkshop am 20. November 2012

Um den Schutz der Menschen und der Natur zu gewährleisten, sind Vorsorgemaßnahmen umzusetzen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Notfalls zu verringern. Geplante Notfallmaßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen eines eventuell dennoch eintretenden Notfalls sind ausreichend vorzubereiten. Das Ziel des BfS ist die Vereinbarkeit von Maßnahmen der Notfallplanung und der Rückholung der Abfälle. Das sogenannte "Topfkonzept" ("Rückholung von oben") wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Dem trägt das BfS durch eine Untersuchung von Alternativen Rechnung (Rückholung der Abfälle von der 750- oder 700 Meter-Ebene).

Die Teilnehmer diskutierten auch die Frage, wie nachvollziehbar festgestellt werden kann, ab wann der Notfall eintritt. Dies erfolgt über die Bewertung verschiedener Indikatoren (wie hat sich der Zufluss erhöht, haben sich die Fließwege und die Zusammensetzung der Salzwässer verändert, hat sich die radiologische Belastung der Lösungen erhöht?). Die Indikatoren werden durch Experten des BMU, des NMU, des Landesbergamtes und des BfS bewertet und mit der betroffenen Bevölkerung diskutiert.

Langzeitsicherheit

Langzeitsicherheitsanalysen für einen Verbleib der Abfälle in der Grube sind notwendig, um sicherheitsgerichtet auf nicht beherrschbare Situationen in der Grube reagieren zu können (Notfallschutz) und zur Rechtfertigung der Rückholung der Abfälle. Bei Langzeitsicherheitsanalysen und -bewertungen für einen Verbleib der Abfälle in der Asse gelten keine abgesenkten Sicherheitsanforderungen. Welche Kriterien und Vorgehensweisen dabei im Einzelnen zugrunde zu legen sind, ist fachlich klärungsbedürftig und abschließend durch das BMU festzulegen. Für die Langzeitsicherheitsbewertung sind umfangreiche Informationen zu erheben, insbesondere zur Beschaffenheit des Deckgebirges und der chemotoxischen Bestandteile der Abfälle. Ob dies in der erforderlichen Qualität möglich sein wird, ist offen. Dass eine positive Langzeitsicherheitsbewertung für einen Verbleib der Abfälle in der Asse das Ergebnis sein wird, kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Strahlenschutz bei der Rückholung der Abfälle

Die wesentlichen Strahlenbelastungen bei der Rückholung werden von den Beschäftigten getragen. Sie lassen sich konkret erst nach der Probephase (Faktenerhebung) und der Erprobung der Bergegeräte abschätzen. Die Belastungen für die Beschäftigten lassen sich individuell reduzieren durch Optimierung der Arbeitsschritte. Die Rückholung wird so geplant, dass dadurch kein Beschäftigter einem nicht akzeptablen Risiko ausgesetzt wird.

Rechtfertigung der Rückholung der Abfälle

Den Belastungen der Beschäftigten bei der Rückholung stehen die Belastungen der Bevölkerung bei einem Verbleib der Abfälle gegenüber. Das BfS achtet gleichermaßen auf den Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten. Die "Rechtfertigung" der Rückholung beinhaltet neben radiologischen und Arbeitsschutzaspekten auch weitere, darüber hinaus gehende gesellschaftliche Aspekte (z.B. zur Generationengerechtigkeit). Politische Entscheidungen setzen den Rahmen und bilden die Grundlage für die „Rechtfertigung“.

Ergebnisbericht

Das BfS hat die Ergebnisse zu diesem Fachworkshop veröffentlicht. Wie sich die Beschleunigungspotenziale in den Einzelprojekten auf den Rahmenterminplan des Gesamtprojekts „Rückholung“ auswirken, wird vom BfS unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse ermittelt.

Öffentliche Informationsveranstaltung 

Eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Workshop fand am Freitag, den 23. November um 17 Uhr in der Stadthalle Braunschweig statt.

Stand: 21.11.2012

© Bundesamt für Strahlenschutz