Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Endspurt zum Anbohren der ersten Asse-Kammer

Mitarbeiter beenden zweiwöchige Klausur / BfS hat Verfahren weiter beschleunigt / Sicherheit für Anwohner und Beschäftigte muss in jedem Fall gewährleistet sein

Beim Marathon für das Fertigstellen aller notwendigen Dokumente zum Anbohren der ersten Einlagerungskammer im Endlager Asse hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zum Endspurt angesetzt. „Alle Beschäftigten zeigen außergewöhnlichen Einsatz“, sagte ein BfS-Sprecher. Um die atom- und bergrechtliche Sicherheit beim Anbohren zu gewährleisten, muss jeder Schritt vorher dokumentiert sein. Bevor der Bohrer sich drehen darf, müssen 1.600 Seiten mit notwendigen Anweisungen zum Arbeits- und Strahlenschutz sowie Mess- und Prüfanweisungen fertiggestellt sein. Um beim Niedersächsischen Umweltministerium die Genehmigung für das Anbohren der ersten Einlagerungskammer zu bekommen, waren allein Antragsunterlagen mit rund 1.000 Seiten erforderlich.

Experten des BfS, der Asse-GmbH und des Dienstleisters DMT im zweiwöchigen Workshop in Goslar Workshop zum Fertigstellen aller notwendigen Dokumente zum Anbohren der ersten Einlagerungskammer im Endlager AsseExperten des BfS, der Asse-GmbH und des Dienstleisters DMT im zweiwöchigen Workshop in Goslar

Bis zu 40 Experten des BfS, der Asse-GmbH und des Dienstleisters DMT hatten sich zu einem zweiwöchigen Workshop nach Goslar zurückgezogen, um von morgens bis spät in den Abend konzentriert die notwendigen Unterlagen zu erstellen. Ihre anderen Aufgaben mussten sie zurückstellen. „Dadurch ist es uns gelungen, das Verfahren weiter zu beschleunigen“. Von den 80 Dokumenten, die zu Beginn des Workshops noch offen waren, müssen jetzt lediglich noch vier erstellt werden. Seit Mitte März ist für alle betroffenen Mitarbeiter des BfS eine Urlaubssperre in Kraft.

Mit dem Anbohren und Öffnen von zwei Einlagerungskammern sowie dem probeweisen Bergen von Abfällen will das BfS herausfinden, ob die Rückholung aller Abfälle möglich ist. Die Rückholung der Abfälle ist nach derzeitigem Wissen die einzige Möglichkeit, das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nach den Maßstäben des Atomgesetzes sicher zu schließen.

Stand: 11.05.2012

© Bundesamt für Strahlenschutz