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BfS informiert Asse-Begleitgruppe über den Stand der Arbeiten der Probephase (Faktenerhebung)
In diesem Jahr wird es nicht mehr zu einem Anbohren der Einlagerungskammer 7 kommen. Hierüber informierte das BfS die Begleitgruppe und erläuterte die Gründe. Bei der Umsetzung der Auflagen der durch das Land Niedersachsen erteilten Genehmigung nach § 9 AtG zur Durchführung des Schritts 1 der Probephase (Faktenerhebung) kommt es zu einem zeitlichen Mehrbedarf.
Umfängliche Versorgung mit Stickstoff vorgeschrieben
Ein wesentlicher Punkt ist, dass es derzeit nicht möglich ist, die in der Genehmigung vorgeschriebene umfängliche Versorgung mit Stickstoff für den Fall eines Brandes in der Einlagerungskammer per LKW sicher zu stellen. Bisher sieht sich kein Unternehmen in der Lage, die vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen.
Deshalb muss ein zeitaufwändiger Weg eingeschlagen werden, am Bergwerksgelände eine eigene Luftzerlegeanlage zu installieren und zu betreiben. Hierfür sind neue Genehmigungen einzuholen. Die sonstigen technischen Voraussetzungen für das Anbohren sind vorhanden.
BfS informiert über Fortgang des ersten Schrittes der Probephase
Beim weiteren Fortgang des Schritts 1 der Probephase (Faktenerhebung) hat das BfS die Begleitgruppe auf absehbare zeitkritische Probleme bei der Umsetzung der Auflagen hingewiesen. Hierzu gehört vor allem die Beseitigung der kontaminierten Lauge vor der Einlagerungskammer 12, die als Bedingung für die Errichtung des erforderlichen Bohrplatzes notwendig ist.
Derzeit ist immer noch unklar, ob die Lauge, wie in der Strahlenschutzverordnung festgelegt, an die Landessammelstelle des Landes Niedersachsen abgegeben werden kann.
Ziel: Sichere Schließung der Anlage nach den Maßstäben des Atomrechts
Das BfS hat 2009 die Verantwortung für die Asse von der Bundesregierung übertragen bekommen mit der Vorgabe, die sichere Schließung der Anlage nach den Maßstäben des Atomrechts zu erreichen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist dieses nur durch die Rückholung der Abfälle zu gewährleisten. Der schlechte bauliche Zustand des Grubengebäudes lässt hierfür nur eine begrenzte Zeit zu.
Das BfS wird sich dafür einsetzen, dass alle beteiligten Institutionen und Unternehmen eine kritische Überprüfung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen vornehmen.
Stand: 02.12.2011