Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zeitplan zum Anbohren der Asse

BfS stellt Fahrplan für das Anbohren der Kammer 7 auf der Grundlage der Genehmigung des Niedersächsischen Umweltministeriums vor

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat einen umfangreichen Zeitplan für das Anbohren der ersten Einlagerungskammer des Endlagers Asse aufgestellt. Dieser berücksichtigt die Zeit, die notwendig ist, um die Genehmigungsauflagen des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) zu erfüllen. Das NMU hatte am 21. April dieses Jahres seine Genehmigung mit 32 Auflagen verbunden. Diese Auflagen muss das BfS abarbeiten, bevor die erste Einlagerungskammer in der Asse angebohrt werden darf. "Wir haben aus den Auflagen einen Terminplan mit rund 850 Arbeitsschritten erstellt", sagte ein BfS-Sprecher. Bei optimalem Verlauf könne demnach Anfang November mit den Bohrarbeiten begonnen werden.

Dann werden in einer Tiefe von 750 Meter als erstes die Bohrarbeiten vor der Einlagerungskammer 7 gestartet. 1977 und 1978 sind mehr als 3.000 betonummantelte Fässer und rund 1200 Blechfässer mit schwachradioaktiven Abfällen in dieser Kammer eingelagert worden. Mit dem Anbohren der Einlagerungskammer will das BfS unter anderem herausfinden, ob sich dort explosive oder radioaktive Gase gebildet haben oder kontaminierte Lösungen befinden. Außerdem erwartet das BfS Erkenntnisse darüber, wie stabil die Einlagerungskammern sind und in welchem Zustand sich das aufgeschüttete Steinsalz befindet, mit dem die Kammern nach der Einlagerung der Abfälle aufgefüllt worden sind. Es wird erwartet, dass ein Großteil der Fässer wegen des Gebirgsdrucks nicht mehr intakt ist.

Derzeit verlegen Beschäftigte der Asse-GmbH vor der Kammer 7 dekontaminierbare Bodenplatten. Erst wenn Gutachter die Bodenplatten freigegeben haben, darf das Bohrgerät mit allen Sicherheitseinrichtungen aufgebaut werden. Auch Messgeräte werden aufgestellt, um den Strahlenschutz sicherzustellen. Außerdem müssen Kontrollgeräte installiert und erprobt werden, mit denen die Abluft aus dem Arbeitsbereich überwacht wird. Vor der ersten Bohrung müssen alle Geräte erneut durch Gutachter und Aufsichtsbehörden abgenommen werden. Parallel wird die Bohrmannschaft an den installierten Geräten noch einmal geschult. "Die Sicherheit der Beschäftigten und der Anwohner hat bei allen Schritten oberste Priorität", sagte der BfS-Sprecher.

Bei den Bohrarbeiten wird als erstes ein sogenanntes Standrohr in das Bohrloch einbetoniert. Sachverständige müssen auch hier die Dichtigkeit der Verrohrung bestätigen. Erst dann kann ein sogenannter Preventer an dem Standrohr angebracht werden. Dieser verhindert, dass eventuell in der Kammer vorhandene Gase oder Flüssigkeiten nach dem Anbohren unkontrolliert in das Bergwerk gelangen. Mit der ersten Bohrung, die 20 bis 30 Meter lang ist, soll ein Hohlraum getroffen werden, der in der Einlagerungskammer 7 vermutet wird. Durch das Bohrloch sollen dann Kamera-Sonden eingeführt und Proben der Luft genommen werden. Mit diesen Proben wird die radiologische und chemische Zusammensetzung der Kammeratmosphäre untersucht .

Vorläufiger Netzplan Asse (Stand Februar 2012) Vorläufiger Netzplan Asse (Stand Februar 2012)Die interaktive Animation "Vorläufiger Netzplan Asse" zeigt Teilprojekte und Arbeitsschritte zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse (Animation startet durch einen Klick auf das Bild)

Um die Asse sicher zu schließen, hat das BfS verschiedene Stilllegungsoptionen verglichen. Im Januar 2010 wurde in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium festgelegt, dass nach heutigem Kenntnisstand die Rückholung aller Abfälle die beste Option für den weiteren Umgang mit der Schachtanlage Asse ist. Alle beteiligten Institutionen waren sich einig, dass für die Rückholung der Abfälle in einer Probephase weitere Randbedingungen für die Rückholung untersucht werden sollen, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Beschäftigten bei dem bisher beispiellosen Vorgehen gewährleisten zu können. Um offene Fragen zu klären, hat das BfS der eigentlichen Rückholung eine dreistufige Probephase (Faktenerhebung) vorgeschaltet. Hierzu sollen zunächst zwei der 13 Einlagerungskammern angebohrt werden. Ende Oktober 2010 hatte das BfS beim NMU die Genehmigung beantragt, die nach Atomgesetz Voraussetzung für das Anbohren der ersten Einlagerungskammer ist.

Stand: 10.06.2011

© Bundesamt für Strahlenschutz