Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Asse: Kritik der Bürgeriniativen nicht nachvollziebar

Vorfestlegung auf eine Option wird den Problemen nicht gerecht

Die von dem Asse II-Koordinationskreis (AK2) erhobene Kritik weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zurück. Der Vorwurf, das BfS habe die Öffentlichkeit getäuscht, ist unredlich. Keine der vom AK2 im Rahmen der Pressekonferenz am 4. Januar 2010 erhobenen Behauptungen hält der Überprüfung stand.

In einem in der Bundesrepublik beispiellosen Vorgehen wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) der Weg zur sicheren Schließung der Schachtanlage Asse II verfolgt. Die interessierte Bevölkerung wird dabei vom BfS umfangreich informiert und beteiligt.

Die aktuellen Arbeiten des BfS beschäftigen sich mit der Bewertung der drei Verschlussvarianten – Vollverfüllung bzw. Umlagerung oder Rückholung der radioaktiven Abfälle. Maßstab hierfür ist ein Kriterienkatalog, der - wie das Vorgehen insgesamt - vor Beginn der laufenden Arbeiten mit allen Interessierten diskutiert worden ist. Das Ergebnis der vergleichenden Bewertung dieser Varianten soll so bald wie möglich der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Vor einer endgültigen Festlegung, welche Variante weiter konkret im Rahmen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens verfolgt wird, ist eine weitere Diskussionsrunde vorgesehen.

Auf Bitte der Asse-Begleitgruppe unter Vorsitz des Landrats Jörg Röhmann, in der auch die Bürgerinitiativen vertreten sind, ist für den Januar eine interne Vorstellung der Arbeitsergebnisse des BfS vereinbart worden.

Die jetzt von der Bürgerinitiative erhobene Kritik an der Variante Vollverfüllung ist nicht nachvollziehbar. Diese Variante ist zusammen mit den anderen beiden Optionen schon vor Monaten umfassend der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Entgegen den Darlegungen der Bürgerinitiativen wird in den von ihnen zitierten "Asse Einblicke“ 6/09" das damit verbundene Vorgehen umfassend skizziert. Zur Vollverfüllung, einem kombinierten Einsatz von Spezialbeton für die erreichbaren Hohlräume und flüssiger Resthohlraumverfüllung, wird auf Seite 1 folgendes ausgeführt: "In diesem Fall bliebe der radioaktive Abfall am derzeitigen Ort, Barrieren im Bereich der Einlagerungskammern würden den Austritt der Schadstoffe begrenzen. Der untere Teil des Bergwerks würde mit einer Magnesiumchloridlösung geflutet, die das leicht lösliche Salz nicht angreift und Grundwasser fernhalten soll. Die zugänglichen Bereiche der Asse würden mit Spezialbeton verfüllt werden, die Schächte am Ende verschlossen." Die am 3. Oktober 2009 vorgestellten Gutachten enthalten eine ausführliche Darstellung der möglichen Vorgehensweise und sind seit diesem Tag auf der Internetseite des BfS zum Endlager Asse abrufbar. Dort finden sich auch Videoanimationen zum Thema. Die Frage der konkreten Sicherheitsnachweise und die daraus resultierenden Planungsgrundlagen wären erst im nächsten Schritt, dem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren, zu erbringen.

Alle Optionen werden wie geplant mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen bewertet. Vorfestlegungen auf eine Option oder der vorgezogene Ausschluss einer Option wiederholen nur die Fehler der Vergangenheit, anstatt aus ihnen zu lernen. Die letztendlich entscheidende Frage wird allein sein, wie unter den vom BfS vor einem Jahr vorgefundenen schwierigen Bedingungen eine größtmögliche dauerhafte Sicherheit für die Bevölkerung und die Umwelt geschaffen werden kann.

Stand: 05.01.2010

© Bundesamt für Strahlenschutz