Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Richtlinie für Entschädigungen

Als Folge der Diskussionen um die Sicherheit der Schachtanlage Asse II können im Umkreis Vermögensschäden in Form von erheblichen Gewinneinbußen bei Betrieben entstanden sein. Hierfür werden nach Maßgabe einer auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz unter www.bfs.de einzusehenden Richtlinie Entschädigungen gewährt, wenn bei

  • einer Tourismus- oder Bildungseinrichtung,
  • eines Gastronomie- oder Beherbergungsbetriebes
  • oder eines ähnlichen Betriebes

ein Vermögensschaden in Form einer erheblichen Gewinneinbuße entstanden ist.

Betriebe, die mindestens seit dem 01.01.2007 bestehen, können einen formlosen, schriftlichen Antrag, spätestens bis zum 16.11.2009 mit allen erforderlichen Angaben beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter einreichen.

Auf die Gewährung der Entschädigung besteht kein Rechtsanspruch, sie steht unter dem Vorbehalt entsprechend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz

Stand: 30.10.2009

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