Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Endlagerüberwachung des BfS übernimmt Leitung der AG Umgebungsüberwachung

Die Arbeitsgruppe (AG) Umgebungsüberwachung Asse II wird ab sofort von der Endlagerüberwachung () des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) geleitet. Bisher hatte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz die Federführung inne. Der Wechsel erfolgte einvernehmlich im Rahmen der dritten Sitzung der AG am 18. Februar 2009.

Hintergrund ist die Übertragung der Verantwortung für den Betrieb und die Schließung des Endlagers auf das BfS zum 1. Januar 2009. Die Endlagerüberwachung übernimmt die Leitung der Arbeitsgruppe, da sie im BfS bereits eine interne Überwachungsfunktion in Bezug auf die Endlager Schacht Konrad, Morsleben und Asse wahrnimmt. Die Endlagerüberwachung veranlasst auch unabhängige Messungen, die die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen vorschreibt.

Arbeitsgruppe Umgebungsüberwachung

In der Arbeitsgruppe sind Fachbehörden, die örtlichen Kommunen und Umweltverbände vertreten. Die Endlagerüberwachung des BfS als neue Leitung wird die bisherigen Arbeiten der AG fortführen und weiterhin zu regelmäßigen Sitzungen einladen, um die Maßnahmen und Messergebnisse der Umgebungsüberwachung offen zu diskutieren. Darüber hinaus wird die Endlagerüberwachung die Diskussionsergebnisse nutzen, um die eigene Überwachungstätigkeit zu optimieren. Die Messergebnisse aus den Überwachungsprogrammen sollen veröffentlicht werden.

Die Arbeitsgruppe Umgebungsüberwachung wurde auf Wunsch der Begleitgruppe Asse II gebildet. Sie traf sich im Oktober 2008 zu ihrer ersten Sitzung und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern

  • des Bundesamtes für Strahlenschutz,
  • des Niedersächsischen Umweltministeriums,
  • des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie,
  • des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz,
  • des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
  • der Landwirtschaftskammer,
  • des Bauernverbands,
  • der betroffenen Gemeinden,
  • der Umweltverbände,
  • des Landkreises Wolfenbüttel,
  • der Asse-GmbH.
Stand: 03.03.2009

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