In der vorliegenden Stellungnahme werden die Genehmigungssachverhalte im Rahmen der Entwurfsplanung (EWP) zum Anbohren der ELK 12/750 von der 700-m-Sohle im Schritt 1 der Faktenerhebung auf die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens geprüft. Gegenstand hier ist die Auflage 19 zur messtechnischen Überwachung der Ableitung von Kr-85. Das Erfordernis einer messtechnischen Überwachung der Ableitung von Kr-85 wird hinsichtlich der in der Begründung zu Auflage 19 genannten wesentlichen Aspekte bewertet. Dies erfordert auch eine Bewertung der potentiellen Strahlenexposition der Bevölkerung durch die mögliche Ableitung von Kr-85. Zusammenfassend ist eine Überwachung der Ableitung von Kr-85 im Schritt 1 der Faktenerhebung entbehrlich, da diese Ableitung nur einen unwesentlichen Beitrag zur Strahlenexposition der Bevölkerung liefert. Ein diesbezügliches Änderungsverfahren mit dem Ziel des Entfalls der Auflage 19 ist anzustreben.
Ersteller/-in: DMT GmbH & Co. KG