Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ergänzung "Parameterstudie": Das Wichtigste in Kürze

  • Die vorliegende Studie untersucht die radiologischen Auswirkungen der Ableitungen aus dem Betrieb des geplanten Zwischenlagers für die geborgenen Asse-Abfälle.
  • Zusätzlich wird berechnet, welche Strahlenbelastungen zu erwarten sind, falls ein Flugzeug über dem Zwischenlager abstürzen sollte.
  • Die Grenzwerte durch die Abluft (Ableitung) werden im Normalbetrieb weit unterschritten. Das gilt auch für den ungünstigsten Punkt direkt am Anlagenzaun.
  • Im Falle eines Flugzeugabsturzes werden ebenfalls keine Werte erreicht, die spezielle Maßnahmen wie beispielsweise der Aufenthalt in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten oder die Evakuierung erforderlich machen.

Die vorliegende Studie untersucht die radiologischen Auswirkungen der Ableitungen aus dem Betrieb des geplanten Zwischenlagers für die geborgenen Asse-Abfälle. Zusätzlich wird berechnet, welche Strahlenbelastungen zu erwarten sind, falls es beim Betrieb des geplanten Zwischenlagers zu einem Störfall kommen sollte.

Die durchgeführten Untersuchungen ergänzen die bereits bestehende Parameterstudie, die das Bundesamt für Strahlenschutz 2014 vorgelegt hat. Dort hat das BfS exemplarisch und standortunabhängig berechnen lassen, welche Strahlenexposition aus einem Zwischenlager zu erwarten ist, je nachdem, wie weit es von der nächsten Siedlung entfernt liegt. Des Weiteren wurden auch die Strahlenexpositionen betrachtet, die sich aus Transporten der verpackten Asse-Abfälle sowohl für die Beschäftigten als auch für die Bevölkerung ergeben.

Das BfS hat die Parameterstudie auf Wunsch der Asse-Begleitgruppe ergänzt. Berechnungen zu den Ableitungen sowie Störfallbetrachtungen waren nicht Inhalt der ursprünglich erstellten Studie, da diese nur auf Basis konkreter Standortdaten realisierbar sind.

Grundlagen der Berechnungen

Um die vorliegenden Berechnungen erstellen zu können, hat das BfS Wetterdaten eines konkreten Standortes in Deutschland zugrunde gelegt. Der Ort wird nicht benannt und bleibt anonym, um mögliche Irritationen zu vermeiden. Er steht nicht als Standort für das geplante Zwischenlager zur Diskussion.

Als Störfall wurde der Absturz eines Flugzeuges in verschieden stark ausgeprägten Szenarien betrachtet. Dieses Ereignis deckt in seinen betrachteten Konsequenzen aber alle möglichen radiologischen Auswirkungen denkbarer Störfälle ab.
Für die Berechnung der radiologischen Auswirkungen aus der Abluft des Zwischenlagers wählte das BfS ebenfalls einen konservativen Ansatz. Als Basis dienen die heutigen Emissionsdaten aus der Schachtanlage Asse II, die in den Jahresberichten zur Emissions- und Immissionsüberwachung veröffentlicht werden. Im tatsächlichen Betrieb des Zwischenlagers mit konditionierten und verpackten Abfällen ist mit geringeren Ableitungswerten zu rechnen. Die Berechnungen basieren auf der konservativen Annahme, dass sich eine Person 265 Tage im Jahr direkt am Zaun aufhält.

Ergebnisse

Im Normalbetrieb werden die Grenzwerte durch die Abluft (Ableitung) weit unterschritten. Das gilt auch für den ungünstigsten Punkt direkt am Anlagenzaun.

Bereits in wenigen Metern Entfernung vom Anlagenzaun ist Radioaktivität aus der Abluft kaum noch messbar. Im Falle eines Flugzeugabsturzes werden keine Werte erreicht, die spezielle Maßnahmen wie beispielsweise der Aufenthalt in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten oder die Evakuierung erforderlich machen.

Bei einem Flugzeugabsturz nimmt die mögliche Strahlenbelastung nicht automatisch mit einer größeren Entfernung vom Zwischenlager ab. Je nach Ausmaß des Unglücks kann die Strahlung in weiterer Entfernung sogar stärker ausfallen als an einem näher gelegenen Punkt.

Stand: 06.05.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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