Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Risikoabwägung für das weitere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen, 750-m-Sohle - letzter Bearbeitungsstand: 02.05.2016

Eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit und einen weiteren Schritt Richtung Rückholung bilden die Maßnahmen zur Notfallplanung. Sie dienen insbesondere dazu, das Risiko zu mindern, dass die Schachtanlage absäuft. Um das zu erreichen, stabilisiert das BfS die Schachtanlage, indem Hohlräume in der Nähe der Abfallkammern in 750 Meter Tiefe mit Spezialbeton verfüllt werden. Dieses Vorgehen schränkt gleichzeitig in einem Notfall die Ausbreitung von radioaktiven Stoffen ein und verbessert somit die Sicherheit.

Die Schadensvorsorge und die Sicherung des Bergwerkes werden auch von der zuständigen Fachaufsicht gefordert. Über die Notwendigkeit der Notfallplanung verständigten sich zudem Experten verschiedener Institutionen auf einem Fachworkshop, den das BfS im Jahr 2012 organisiert hatte.

Eine weitere Offenhaltung der Bereiche im Umfeld der Einlagerungskammern, wie sie die Asse-Begleitgruppe fordert, ist nicht mit Sicherheitszielen vereinbar. Dies ergab abschließend eine Analyse, in der Experten alle Vor- und Nachteile der geplanten Sicherungsmaßnahmen aufgezeigt und abgewogen haben.

Ersteller: BfS

Stand: 19.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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