Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde - hier: Abschlussbericht

Ein Ziel dieses Projektes ist die Konkretisierung der in der Machbarkeitsstudie von 2009 angestellten Überlegungen zur Rückholung der LAW-Gebinde aus der Schachtanlage Asse II. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung einer Konzeptskizze zum Anschluss der für die Rückholung notwendigen Strecken an die Einlagerungskammern der 725- und 750-m-Sohle und an den Schacht Asse 5. Seit Erstellung der Machbarkeitsstudie im Jahre 2009 haben sich wesentliche Rahmenbedingungen für die Rückholung der eingelagerten Abfallgebinde verändert. So haben sich z. B. gesetzliche Veränderungen durch die Änderung des § 57b AtG mit Wirkung zum 20.04.2013 ergeben. Neben infrastrukturellen Veränderungen innerhalb des Grubengebäudes, wie beispielsweise der Nutzung des geplanten Schachtes Asse 5 für die Rückholung der Abfallgebinde, haben sich auch die zeitlichen und bergbaulichen Rahmenbedingungen und damit auch die Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes für die Rückholung verändert.

In der Studie werden Grundvarianten der Streckenausrichtung entwickelt, beschrieben und bewertet. Für die favorisierten Varianten werden wesentliche Erfordernisse für die Rückholung aufgezeigt und konzeptionell skizziert. Dies betrifft unter anderem Förder- und Wetterwege, die Dimensionierung der Ausrichtungsstrecken und Schleusen sowie die Reihenfolge der zu leerenden ELK. Darüber hinaus werden weitere Gestaltungsmöglichkeiten der Ausrichtung, wie z. B. der Anschluss über einen Blindschacht oder die Nutzung einer parallelen Versorgungsstrecke zur Optimierung der für die Rückholung erforderlichen Infrastruktur, dargestellt.

Ersteller/-in: DMT GmbH & Co. KG

Stand: 26.11.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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