Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Abgestimmter Kriterienbericht zum geplanten Zwischenlager

Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen der Asse-2-Begleitgruppe und dem Bundesamt für Strahlenschutz. Die Diskussion begann im Jahr 2012 mit einer ersten Fassung. Seitdem wurde das Grundlagenpapier für die Suche nach einem Zwischenlager mehrfach auf Wunsch der Begleitgruppe geändert und dem Diskussionsstand angepasst.

Um den Standort für ein Zwischenlager in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren auszuwählen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

  • Ausschlusskriterien (z. B. Flächenangebot, Baugrund oder Naturgefahren) und
  • Abwägungskriterien (z. B. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder Fragen des Grundstückerwerbs) sowie
  • Bewertungsgrößen

definiert. Auf dieser Grundlage sollen mögliche Zwischenlagerstandorte bewertet und ein geeigneter identifiziert werden.

Im „Kriterienbericht Zwischenlager - Kriterien zur Bewertung potenzieller Standorte für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ (Stand 10. Januar 2014) sind die einzelnen Bestimmungen und Verfahrensschritte aufgeführt. Der Bericht ist so aufgebaut, dass er sowohl für Asse-nahe als auch für Asse-ferne Standorte herangezogen werden kann.

Diskussionspapier zum Kriterienbericht

Dem Kriterienbericht vorausgegangen war ein Diskussionspapier, das das BfS im Februar 2012 veröffentlicht hat. Zu diesem haben die Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO) und die Asse-2-Begleitgruppe mehrfach Stellung genommen. Die Stellungnahmen hat das BfS ausgewertet. Änderungswünsche wurden, sofern sie mitgetragen werden konnten, berücksichtigt. Die letzte Änderung erfolgte im Januar 2014. Die Asse-2-Begleitgruppe hatte vorgeschlagen, die Kriterien „Flächenverbrauch“ und „Grundwasser“ höher zu bewerten. Dieser Wunsch floss in die vorliegende, abschließende Fassung mit ein.

Standortsuche im näheren Umfeld der Asse

Bei der Standortsuche ist generell zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Flächen zu unterscheiden. Nach Abwägung aller Argumente sprechen im Ergebnis die folgenden fachlichen Argumente für ein Zwischenlager nah an der Schachtanlage Asse:

  • geringere Strahlenbelastung für die Beschäftigten
  • geringeres Störfallrisiko, da weniger Transporte erforderlich sind
  • Entkopplung der Rückholung von der Transportlogistik
  • geringerer technischer Aufwand
  • höhere Wirtschaftlichkeit

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass eine bundesweite Standortsuche einen hohen Zeitbedarf nach sich ziehen und damit den Ablauf der Rückholung gefährden könnte.
Erst falls sich im Umfeld der Anlage kein geeigneter Standort finden lassen sollte, würde der Suchradius ausgeweitet werden. Zur Veranschaulichung der Argumentation hat das BfS einen Kurzfilm veröffentlicht.

Vermeidungs- und Minimierungsgebot beim Strahlenschutz

Die vom BfS gewählte Vorgehensweise ergibt sich neben praktischen Erwägungen auch aus dem Vermeidungs- und Minimierungsgebotes des § 6 der Strahlenschutzverordnung. Dieser schreibt vor, dass jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt (z. B. durch Umgang mit oder Transporten von radioaktiven Stoffen) zu vermeiden und jede unvermeidbare Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten ist.

Stand: 28.04.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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