Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Diskussionspapier „Kriterienbericht Zwischenlager“

Zur Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe am 10. Februar 2012 hat das Bundesamt für Strahlenschutz einen Diskussionsentwurf zum "Kriterienbericht Zwischenlager" an alle Asse-2-Begleitgruppen-Mitglieder verschickt. Im Bericht werden Kriterien und Bewertungsgrößen definiert, anhand derer in einem transparenten und objektiven Verfahren ein geeigneter Standort für ein bei der Rückholung der Abfälle aus der Asse vorgesehenes Zwischenlager und weiterer erforderlicher Anlagen ausgewählt werden soll. Wie auch bei anderen Gelegenheiten möchte das BfS diesen Kriterienbericht vorab mit der Asse-2-Begleitgruppe als Interessensvertretung der Region diskutieren.

Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach heutigem Kenntnisstand die bestmögliche Stilllegungsvariante. Dafür muss ein standortnahes Zwischenlager errichtet werden. Dort werden die Abfälle konditioniert und so lange gelagert, bis sie später in ein Endlager gebracht werden können.

Unter Tage werden die Abfälle zunächst geborgen und dann in Spezialcontainern nach über Tage transportiert. Neben einem Zwischenlager müssen weitere Anlagen geplant und gebaut werden. Diese Anlagen umfassen ein Pufferlager, eine Konditionierungsanlage sowie alle erforderlichen Infrastrukturbereiche und Einrichtungen der Anlagensicherung.

Für diese Anlagen muss das BfS einen geeigneten Standort unter der Bedingung einer längerfristigen Nutzung auswählen. Potenzielle Standorte müssen dabei verschiedenen technischen und rechtlichen Anforderungen genügen. Der vorliegende Bericht beschreibt die bei der Standortauswahl anzuwendenden Kriterien sowie das zur Anwendung kommende Bewertungsverfahren.

Stand: 28.02.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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