Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Gesundheitsmonitoring Asse abgeschlossen

Strahlenbelastung von Asse-Beschäftigten individuell ausgewertet

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die individuelle Auswertung der Strahlenbelastung der Beschäftigten des Endlagers Asse abgeschlossen. Damit ist auch der zweite Teil des Gesundheitsmonitorings Asse beendet. Für dessen Teilnehmer bestätigt sich das Ergebnis des ersten Teils: Ihre individuelle Strahlenbelastung durch ihre Tätigkeit in der Asse war zu gering, als dass nach dem Stand der Wissenschaft dadurch nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden konnten. Allerdings lässt sich nach wie vor nicht ausschließen, dass es bei denjenigen Beschäftigten, die das Angebot einer individuellen Auswertung nicht genutzt haben, zu höheren, nicht dokumentierten Strahlenbelastungen gekommen ist.

Das Gesundheitsmonitoring Asse diente der Erfassung und Bewertung der Strahlenbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von 1967 bis 2008 im Endlager Asse beschäftigt waren. In einem ersten Teil hatte das BfS zunächst die vorhandenen Mess- und Beschäftigungsdaten des früheren Asse-Betreibers Helmholtz Zentrum München (HMGU) ausgewertet. Daraus hat das BfS die Gesamt-Strahlenbelastung abgeschätzt, der die etwa 700 von 1967 bis 2008 in der Asse beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt waren. In dem jetzt beendeten zweiten Teil konnten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim BfS ihre persönliche Strahlenbelastung abschätzen und das damit verbundene Erkrankungsrisiko bewerten lassen.

Vorgehensweise

Insgesamt umfasst das Gesundheitsmonitoring Asse 692 Personen. Darunter sind 433 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen April 1967 und Dezember 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigt waren und für die die Möglichkeit einer beruflichen Strahlenbelastung bestand. Vorsorglich wurden auch 188 Beschäftigte berücksichtigt, für die rückwirkend nicht geklärt werden konnte, ob sie jemals unter Tage gearbeitet haben. Zusätzlich wurden 71 Mitarbeiter von Fremdfirmen in das Gesundheitsmonitoring Asse aufgenommen.

Im ersten Teil des Gesundheitsmonitorings hatte das BfS für alle 692 Beschäftigten die sogenannte effektive Dosis der Strahlung in Millisievert (mSv) berechnet. Eingeflossen sind in diesen Wert die äußere Belastung (Strahlung aus der Umgebung oder durch Radionuklide auf der Haut) und die innere Belastung (Strahlung durch Einatmen und Verschlucken). Wenn Angaben zu Beschäftigungsorten und -zeiten oder Messwerte zur Strahlenbelastung fehlten oder unsicher waren, wurde die Strahlenbelastung bewusst überschätzt.

Für den zweiten Teil des Gesundheitsmonitorings wurden alle im ersten Teil berücksichtigten Personen angeschrieben und ihnen das Angebot einer individuellen Abschätzung der Strahlenbelastung gemacht. Antragsteller wurden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. So wurden zusätzlich zu den Erkenntnissen aus dem ersten Teil Angaben über den Umgang mit möglicherweise radioaktiv belasteten Laugen, über Beteiligung an Kontaminationsereignissen oder an wissenschaftlichen Versuchen mit radioaktiven Quellen erfragt, um diese Aspekte möglichst realitätsnah für jeden einzelnen Mitarbeiter bewerten zu können. Wenn auch durch die Fragebögen nicht alle Informationslücken geschlossen werden konnten oder Unsicherheiten verblieben, wurden auch hier die Annahmen für die Abschätzung so getroffen, dass eine Unterschätzung der Strahlenbelastung möglichst vermieden wurde.

Von den knapp 700 im Gesundheitsmonitoring berücksichtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machten 33 von dem Angebot gebraucht, ihre persönliche Strahlenbelastung ermitteln zu lassen. 22 davon füllten den für die Abschätzung notwendigen Fragenbogen aus. Darunter befanden sich auch Personen, die bereits in der Einlagerungsphase in der Asse gearbeitet hatten.

Ergebnisse

Insgesamt bestätigen die Abschätzungen der Strahlenbelastung für einzelne Beschäftigte die Ergebnisse aus dem ersten Teil des Gesundheitsmonitorings Asse. Im zweiten Teil ergaben sich keine Hinweise auf deutlich höhere Belastungen als im ersten Teil. Vielmehr waren die Werte im zweiten Teilschritt in der Mehrzahl niedriger, da nun genauere Angaben über Beschäftigungszeiten, Schichten unter Tage und Tätigkeiten verfügbar waren, sodass sich Unsicherheiten bei der Abschätzung verringern ließen. Lediglich in Einzelfällen lag die Strahlenbelastung höher als im ersten Teil des Gesundheitsmonitorings. Höhere Werte ergaben sich, wenn Beschäftigte zusätzlich zu den Beschäftigungszeiten beim Betreiber der Schachtanlage Asse II Beschäftigungszeiten bei in der Asse tätigen Fremdfirmen angaben, also die Arbeitszeit in der Asse länger war als zuvor bekannt.

Für 80 Prozent die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zweiten Teils des Gesundheitsmonitorings Asse liegen die ermittelten Werte für die Berufslebensdosis – also die in ihrem gesamten Arbeitsleben erfahrene Strahlenbelastung – unter zehn mSv und in nur einem Fall knapp über 100 mSv. Alle Werte liegen unter den jeweils geltenden Grenzwerten für beruflich Strahlenexponierte pro Jahr (20 mSv) und das gesamte Berufsleben (400 mSv).

Hintergrund

Ziel des Gesundheitsmonitorings war es, die Strahlenbelastung aller knapp 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von 1967 bis 2008 im Endlager Asse beschäftigt waren, umfassend zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem ging es darum, die individuelle Strahlenbelastung der Mitarbeiter abzuschätzen und das damit verbundene Risiko einer Krebserkrankung zu bewerten. Der Nachweis ist auch deshalb wichtig, weil einige ehemalige Beschäftigte bei den Berufsgenossenschaften Anträge auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufserkrankung gestellt haben und auch bei der Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig Anzeigen erstattet wurden. Die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings können von den Betroffenen in ihren jeweiligen Verfahren verwendet werden.

Stand: 06.02.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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