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Gutachten zur Freigabe der Zutrittswässer in der Schachtanlage Asse II
Um in die Asse eindringende Zutrittswässer an Entsorgungsunternehmen abgeben zu können, müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden (§ 29 StrlSchV). Der Gehalt von Radionukliden in den Zutrittswässern muss dafür strenge Freigabewerte unterschreiten. Die Zutrittswässer können nach Zustimmung der Behörde als nicht radioaktiver Stoff abgegeben werden und unterliegen nicht mehr dem Regelungsumfang der Strahlenschutzverordnung.
Die Firma Brenk Systemplanung GmbH hat im Auftrag des früheren Betreibers für die Einleitung von Zutrittswässern in die Bergwerke Mariaglück, Hope und Salzdetfurth standortbezogene Freigabewerte berechnet und die mögliche Strahlenbelastung (Exposition) für Beschäftigte und die Bevölkerung bei der Entsorgung der Zutrittswässer ermittelt. Die Ergebnisse sind im Zwischenbericht "Standortbezogene Freigabe von Zutrittslösungen aus der Schachtanlage Asse" vom 12. Oktober 2008 sowie in einem Nachtrag hierzu vom 24. Oktober 2008 dargestellt und wurden durch den Sachverständigen der Genehmigungsbehörde überprüft.
Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass die maximal mögliche Exposition für Einzelpersonen der Bevölkerung bei der Verbringung in die genannten Bergwerke deutlich unter dem international als unbedenklich anerkannten Kriterium von 10 Mikrosievert pro Jahr liegt. Bei Einhaltung dieses Kriteriums sind nach internationalem Konsens auch bei mehrfacher Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen zu befürchten. Der Endbericht zu diesen Untersuchungen ist derzeit in Arbeit.
Stand: 08.01.2009