Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Leistungsbeschreibungen für die Machbarkeitsstudien zum Optionenvergleich

Basierend auf den Empfehlungen der AGO wurden vom BfS Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr (2009) vorliegen müssen:

  1. Prüfung der Machbarkeit / Auswirkung der Variante 1)
  2. Prüfung der Machbarkeit / Auswirkung der Rückholung der LAW-Abfälle (Variante 2a), unter Berücksichtigung der Varianten 2b) und 2c))
  3. Prüfung der Machbarkeit / Auswirkung der internen Umlagerung der LAW-Abfälle (Variante 3a), unter Berücksichtigung der Varianten 3b) und 3c))

Wegen des engen Zeitrahmens kommen nur Auftragnehmer in Betracht, die über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.

Für die Aufgaben gemäß Punkt 2. und 3. wurden vom BfS entsprechende Leistungsbeschreibungen erarbeitet und die Aufträge an kompetente Auftragnehmer vergeben. Da es bereits eine Machbarkeitsstudie zur Rückholung der MAW-Abfälle aus dem Endlager Asse gibt, beinhaltet die Leistungsbeschreibung zum Punkt 2. nur die Rückholung der LAW-Abfälle. Für die Prüfung der Machbarkeit/Auswirkungen der Variante 1 (Konzept der Vollverfüllung) wurden nur die Arbeiten zu den Auswirkungen vergeben. Die Prüfung der technischen Machbarkeit der Vollverfüllung erfolgt durch das BfS selber, da das BfS auf diesem Gebiet durch die Planungsarbeiten der weitgehenden Vollverfüllung zur Stilllegung des ERA Morsleben über umfangreiche Kompetenzen verfügt.

Die vom BfS vergebenen Aufträge wurden im Rahmen einer Fachsitzung der AGO vorgestellt und die vorgesehenen Planungsarbeiten durch die Auftragnehmer erläutert. Diese fanden bei der AGO im Wesentlichen breite Zustimmung. Es stellte sich in der Diskussion heraus, dass für das von den AGO-Migliedern Dr. Krupp / Prof. Bertram skizzierte Konzept der "schnellen Umlagerung" ergänzende Störfallbetrachtungen notwendig sind. Die Anregungen der AGO wurden aufgenommen.

Die Leistungsbeschreibungen

Stand: 09.07.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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