Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Notfallplanung der Schachtanlage Asse II für einen verstärkten Salzlösungszutritt

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die atomrechtlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse in den vergangenen Tagen in der Öffentlichkeit vorgestellt. Zusätzlich zu den Unterlagen zum § 7-Antrag hat das Bundesamt Strategien ausgearbeitet, mit denen auch im schlimmsten Fall, dem massiven Anstieg der Wasserzuflüsse in der Asse, die Auswirkungen für Menschen und Umwelt minimiert werden. Dieses Konzept beinhaltet anlagentechnische und bauliche Vorsorgemaßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Maßnahmen zur Gefahrenminimierung im Falle eines eingetretenen Notfalls durch einen erhöhten Lösungszutritt.

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Stand: 09.07.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz