Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Studie belegt: Verschluss der Kammer vier würde Firstfall standhalten

Das Institut für Gebirgsmechanik Leipzig hat im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) untersucht, wie sich ein sogenannter Firstfall in der Einlagerungskammer vier auf das Endlager Asse II auswirken würde. Die Experten kommen in ihrem gebirgsmechanischen Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Verschluss der Kammer vier durch den erhöhten Luftdruck nicht beschädigt würde. Das BfS hat daraufhin festgestellt, dass keine Radioaktivität in das Grubengebäude gelangen würde, wenn herabstürzende Gesteinsbrocken die in Kammer vier des Endlagers Asse II lagernden Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen zerstören würden. Ob längerfristige Prozesse zu einem allmählichen Austritt von Radionukliden an anderen Stellen der Kammer führen können, wird derzeit noch in einem radiologischen Gutachten geprüft.

Stand: 29.01.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz