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Freigabe von betrieblichen Abfällen der Schachtanlage Asse
Die Endlagerüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz hat am 5. Februar 2009 die Freigabe gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung erteilt, betriebliche Abfälle wie Reifen, Öle, Pappe und Toilettenabfälle aus der Schachtanlage Asse über Tage zu bringen und gemäß dem geltenden Hauptbetriebsplan zu entsorgen. Grundlage ist ein radiologisches Gutachten der Firma Brenk Systemplanung. Die Berechnungen zeigen, dass die Abfälle selbst unter ungünstigsten Voraussetzungen die vorgeschriebenen Freigabewerte deutlich unterschreiten.
Stand: 05.02.2009