Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Freigabe von betrieblichen Abfällen der Schachtanlage Asse

Die Endlagerüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz hat am 5. Februar 2009 die Freigabe gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung erteilt, betriebliche Abfälle wie Reifen, Öle, Pappe und Toilettenabfälle aus der Schachtanlage Asse über Tage zu bringen und gemäß dem geltenden Hauptbetriebsplan zu entsorgen. Grundlage ist ein radiologisches Gutachten der Firma Brenk Systemplanung. Die Berechnungen zeigen, dass die Abfälle selbst unter ungünstigsten Voraussetzungen die vorgeschriebenen Freigabewerte deutlich unterschreiten.

Stand: 05.02.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz