Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Das Planfeststellungsverfahren

Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. An dessen Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss muss die konkreten Maßnahmen (und damit auch die gewählte Stilllegungsoption) genehmigen, die für die sichere Stilllegung notwendig sind.

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen (NMU) prüft in dem Planfeststellungsverfahren als Genehmigungsbehörde, ob der Plan zur Schließung der Schachtanlage Asse II alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zugleich erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu informieren und Bedenken oder Ergänzungsvorschläge in das Genehmigungsverfahren einzubringen.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen der von der Stilllegung betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden werden in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert. Danach entscheidet das niedersächsische Umweltministerium über die Planfeststellung.

Vorlaufendes Genehmigungsverfahren zum Umgang mit radioaktiven Stoffen

Das Planfeststellungsverfahren regelt ausschließlich die abschließende Stilllegung. Der dafür notwendige Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bzw. mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG) wird in vorlaufenden Genehmigungsverfahren geprüft und genehmigt.

Die konkreten Arbeiten zur Faktenerhebung sind nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens. Sofern sich im Zuge der Faktenerhebung die Rückholung als machbar und radiologisch gerechtfertigt erweist, würde auch der dafür erforderliche Umgang mit den in der Asse eingelagerten Abfällen wie bei der Faktenerhebung in vorlaufenden Genehmigungsverfahren geprüft und genehmigt werden.

Stand: 30.11.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz