Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

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Asse-Zwischenlager: Die Studienergebnisse in Kürze

Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen der BfS-Studien

  • Die vorliegenden Studien untersuchen die radiologischen Auswirkungen der Ableitungen aus dem Betrieb des geplanten Zwischenlagers für die geborgenen Asse-Abfälle.
  • Zusätzlich wird berechnet, welche Strahlenbelastungen zu erwarten sind, falls ein Flugzeug über dem Zwischenlager abstürzen sollte.
  • Die Grenzwerte durch die Abluft (Ableitung) werden im Normalbetrieb weit unterschritten. Das gilt auch für den ungünstigsten Punkt direkt am Anlagenzaun.
  • Im Falle eines Flugzeugabsturzes werden ebenfalls keine Werte erreicht, die spezielle Maßnahmen wie beispielsweise der Aufenthalt in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten oder die Evakuierung erforderlich machen.

Gemäß den Anforderungen des Strahlenschutzes und den Verpflichtungen des Betreibers für die Sicherheit des Betriebspersonals ist die Asse-nahe Zwischenlagerung der geborgenen radioaktiven Abfälle zwingend, sofern dort ein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus Berechnungen zu möglichen Strahlenbelastungen, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgelegt hatte.

Die Studien zeigen, dass die Strahlenbelastung bereits am Anlagenzaun des möglichen Zwischenlagers weit unter dem zulässigen Grenzwert liegt. Die Werte sind selbst für den unrealistischen Fall unterschritten, wenn sich eine Person 365 Tage im Jahr am Anlagenzaun aufhält. Anwohner, die mehrere hundert Meter vom Zwischenlager entfernt wohnen, erhalten durch das Zwischenlager eine zusätzliche Strahlenbelastung, die um das 1000-fache kleiner ist als die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland. Diese liegt bei rund 2 Millisievert pro Jahr.

Mit deutlich höheren Belastungen hingegen ist für das Personal zu rechnen, das im Falle eines von der Asse weiter entfernten Zwischenlagers den Abfall zusätzlich verladen und transportieren müsste. Hier liegt die Belastung eines einzelnen Mitarbeiters bei über 2 Millisievert im Jahr, also um das über 1000-fache höher als für die Anwohner eines Zwischenlagers, die mehrere hundert Meter entfernt wohnen.

Inhalt der Studien

Zum Thema hat das BfS bislang zwei Studien erstellt. In der ersten Untersuchung verglichen Experten, mit welcher Strahlenbelastung durch Direktstrahlung gerechnet werden muss, je nachdem, in welcher Entfernung sich das geplante Zwischenlager zur nächsten Siedlung befindet. Ebenfalls untersuchten Fachleute Strahlenbelastungen durch Direktstrahlung für das Personal, das im Falle eines weiter entfernten Zwischenlagers den Abfall zusätzlich verladen und transportieren müsste. Die radiologischen Auswirkungen durch Direktstrahlung für Menschen, die entlang der Transportstrecke wohnen, wurden ebenfalls betrachtet.

In der zweiten Studie untersuchten Experten Strahlenbelastungen durch die Abluft eines Zwischenlagers (Normalbetrieb) sowie mögliche Freisetzungen infolge eines Störfalls. Für die Berechnungen legten sie ein möglichst ungünstiges Ereignis zugrunde, einen Flugzeugabsturz in unterschiedlichen Auswirkungsszenarien. Weitere Störfälle wie beispielsweise Unfälle mit Containern werden durch das betrachtete Ereignis eines Flugzeugabsturzes mit abgedeckt.

Auswirkungen über die Abluft und in Folge eines Flugzeugabsturzes

Die Aspekte Abluft und Störfälle der zweiten Studie hat das BfS auf Wunsch der Asse-Begleitgruppe untersucht. Diese Punkte wurden in der ersten Studie ausgeklammert, weil dazu konkrete ortsspezifische Daten nötig sind wie zum Beispiel zur landschaftlichen Beschaffenheit oder zum Wetter. Darauf hatte das BfS in den Diskussionen immer wieder hingewiesen. Um dennoch dem Wunsch der Begleitgruppe zu entsprechen, wurden für die zweite Studie die Daten eines konkreten Ortes anonymisiert.

Folgende Ergebnisse zeigte die Untersuchung:

  • Im Normalbetrieb wird der zulässige Grenzwert durch die Abluft (Ableitung) am ungünstigsten Punkt direkt am Anlagenzaun weit unterschritten, selbst dann, wenn sich eine Person, wie in den Annahmen zugrunde gelegt, 365 Tage im Jahr am Zaun aufhält.
  • Bereits in wenigen Metern Entfernung vom Anlagenzaun ist Radioaktivität aus der Abluft kaum noch messbar. Sie liegt weit unter den Werten für natürlich auftretende Strahlung.
  • Auch im Falle eines Flugzeugabsturzes werden in keinem der betrachteten Fälle Werte erreicht, die spezielle Maßnahmen erforderlich machen wie beispielsweise der Aufenthalt in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten oder eine Evakuierung der Bevölkerung.
  • Bei einem Flugzeugabsturz nimmt die mögliche Strahlenbelastung nicht automatisch mit einer größeren Entfernung vom Zwischenlager ab. Je nach Ausmaß des Unglücks kann die Strahlung in weiterer Entfernung sogar stärker ausfallen als an einem näher gelegenen Punkt. Grundsätzlich werden aber keine Werte überschritten, die spezielle Schutzmaßnahmen erfordern.
Stand: 06.05.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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