Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

BfS setzt Suchverfahren für Asse-Zwischenlager vorläufig aus

Vor weiteren Diskussionen soll eine Evaluierung des Begleitprozesses durch professionelle Mediation zu neuer Basis des Miteinanders verhelfen

Ohne eine grundsätzliche Klärung des Begleitverfahrens wird es nicht gelingen, sowohl in der Frage nach einem Standort für ein Zwischenlager als auch in anderen strittigen Themen zeitnah eine verbindliche Entscheidung zu finden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte auf diesen entscheidenden Punkt bereits auf verschiedenen Sitzungen der Asse-2-Begleitgruppe hingewiesen, so auch wiederholt am 21. November.

Das BfS sieht im Zwischenlager eine notwendige Voraussetzung für die Rückholung. Deshalb hatte das Bundesamt in der Vergangenheit die Debatte zur Zwischenlagerung aktiv vorangetrieben, auch um möglichst schnell eine Lösung zu finden. Die seit mehreren Jahren laufende Diskussion hat allerdings gezeigt, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit im Begleitprozess zu überprüfen und zu verbessern. Ziel sollte eine Übereinkunft darüber sein, wie in schwierigen und konfliktreichen Diskussionen zeitnah und verbindlich Entscheidungen getroffen werden können.

Der Zeitpuffer, der beim Zwischenlager im Gegensatz zu anderen Teilprojekten der Asse noch vorhanden ist, bietet vorübergehend Raum für eine Neujustierung des Verfahrens und Miteinanders. Aus diesem Grund hat das BfS das Standortsuchverfahren Mitte 2014 für eine Übergangszeit ausgesetzt. Basis für die Neujustierung ist eine Evaluierung des Begleitprozesses durch professionelle, externe Mediation. Dieser hat auch die A2B zugestimmt. Ein Auftrag dazu an eine Sozialwissenschaftlerin wurde erteilt.

Stand: 30.11.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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