Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Die Bohrungen unter Tage

Für die Erkundung des Schachtstandortes sind auch Bohrungen unter Tage notwendig. Vom Grubengebäude ausgehend wird sowohl von der 700-Meter als auch von 574-Meter-Ebene aus das Gestein in Richtung des neuen Schachtes untersucht.

Ein Fluchtweg im Notfall für die Bergleute: Bevor die Bohrungen beginnen konnten, musste zunächst die bergbauliche Sicherheit  hergestellt werden FluchtwegEin Fluchtweg im Notfall für die Bergleute: Bevor die Bohrungen beginnen konnten, wurde zunächst die bergbauliche Sicherheit hergestellt

Die erste untertägige Bohrung begann im Januar 2015 in 574 Meter Tiefe. Sie und noch eine weitere konnten abgeschlossen werden. Ebenfalls wurde in 700 Meter Tiefe eine Bohrung beendet. Derzeit läuft eine weitere Bohrung in 574 Meter Tiefe, die weiter in nördliche Richtung führt. In 700 Meter Tiefe werden zudem weitere Bohrungen vorbereitet. Ziel ist es, die geologische Eignung des Standortes für den Bau eines Bergungsschachtes zu überprüfen.

Über erste Erkundungsergebnisse und unter welchen Voraussetzungen sich ein Schachtbau realisieren lässt, dazu tauschten sich Experten verschiedener Institutionen und Universitäten auf einem Workshop im Oktober 2015 aus.

Stand: 18.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz