Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

November 2013: Zutrittsraten weisen starke Schwankungen auf

Die Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung der Gesamtmenge der aufgefangenen Zutrittswässer in der Südflanke seit der Lösungszutritt im Jahr 1988 festgestellt wurde Entwicklung der Zutrittswässer in der Südflanke der Schachtanlage AsseZeitliche Entwicklung der Gesamtmenge der aufgefangenen Zutrittswässer in der Südflanke seit der Lösungszutritt im Jahr 1988 festgestellt wurde

Seit Herbst 2013 ergeben Messungen vermehrt starke Schwankungen bei den Zutrittsraten. Die Werte variieren zwischen knapp 12 Tausend Liter Zufluss pro Tag im Oktober und 10.200 Liter im November.

Aus Sicht der Standortüberwachung sind die derzeit aufgefangenen Mengen jedoch nicht besorgniserregend, da sie problemlos aufzufangen und im Betrieb zu handhaben sind. Allerdings ist die derzeit aufgefangene Gesamtzutrittsmenge die höchste, seitdem das BfS für die Schachtanlage Asse II verantwortlich ist. Während der Betreiberschaft des Helmholtz-Zentrums München (HMGU) wurden vergleichbare Mengen nur kurzzeitig in den Jahren 2002 und 2005 erreicht.

Bei der nebenstehenden Grafik, die die Entwicklung der Lösungszutritte seit dem Jahr 1988 zeigt, ist zu beachten, dass das BfS nur für die eigenen, erhobenen Daten zwischen Januar 2009 bis heute Gewähr leisten kann. Die Werte aus den Vorjahren stammen vom vorhergehenden Betreiber.

Stand: 30.11.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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