Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

September 2013: Veränderte Zutrittsraten am Hauptauffangbecken

20 Meter entfernt von der Hauptauffangstelle auf 658 Meter Tiefe werden seit Mitte 2012 an einer zweiten Stelle ebenfalls Zutrittswässer aufgefangen. Sie treten über eine alte Bohrung, die in einen heute nicht mehr zugänglichen Hohlraum führt, zu. Der Wasserzutritt über diese Bohrung ist von etwa 500 Liter am Tag auf bis zu 3.000 Liter angestiegen. Parallel zu dieser Austrittsstelle hat sich die Lösungsmenge am Hauptauffangbecken von etwa 11.000 Liter/Tag auf etwa 8.400 Liter/Tag verringert. Die Veränderungen zeigen, dass die beiden Austrittstellen miteinander "kommunizieren".

Die Veränderung wurde ab dem 12. September 2013 beobachtet. Kurz zuvor hatten Asse-Mitarbeiter an der Bohrung ein Rohr gereinigt und dort abgelagerte Salzkristalle entfernt. Diese drohten unkontrolliert abzubrechen. Mitarbeiter, die regelmäßig an dieser Stelle Proben entnehmen, hätten durch abbrechende Kristalle verletzt werden können.

Die Bohrung mit der Kennzahl 119, bei der sich der Wasserzutritt erhöht hat, verbindet die 658 Meter-Ebene mit der darüber liegenden. Dort, also oberhalb der heutigen Hauptzutrittsstelle, befand sich lange Zeit das Auffangbecken für die Zutrittswässer. Ende der 1990er Jahre wurde der Bereich aus Sicherheitsgründen geschlossen und die Hauptauffangstelle auf die Ebene darunter verlagert.

Stand: 18.09.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz