Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Juni 2013: Neue Tropfstelle auf 574 Meter Ebene

Auf der 574 Meter Sohle ist eine alte und auf dieser Ebene früher bereits vorhandene und zwischenzeitlich versiegte Tropfstelle mit unbelastetem Salzwasser neu aufgetreten. Die Asse GmbH informierte das Bundesamt für Strahlenschutz und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über die Veränderung.

Die Tropfstelle befindet sich etwa 80 Meter oberhalb der Hauptauffangstelle. Derzeit werden etwa neun bis zehn Liter unbelastetes Salzwasser pro Tag auf dieser Ebene aufgefangen. Der Zutritt ist gering im Vergleich zur Hauptauffangstelle auf der 658-m-Sohle. Dort werden derzeit pro Tag rund 11.500 Liter unbelastetes Salzwasser aufgefangen. In der Vergangenheit gab es bereits Zutritte von Salzwasser auf der 574-m-Sohle, unter anderem im Abbau 3 bis zum Jahr 1992.

Die Zutrittsstelle und das aufgefangene Salzwasser werden beobachtet und analysiert. Schwankungen der täglichen Zutrittsmengen treten häufiger auf und sind ein bekannter Effekt in Salzbergwerken. Zutrittsstellen können neu entstehen, versiegen oder sich verlagern. Das BfS hat die Asse-GmbH beauftragt, die Beobachtung des Grundwasserzuflusses weiter fortzuführen und das BfS über weitere Veränderungen zu informieren.

Stand: 13.06.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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