Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Asse-Mitarbeiter stellen den Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7 fertig

Mitarbeiter der Asse-GmbH haben die Bohranlage vor der Einlagerungskammer 7 aufgebaut und mit einem zehn Zentimeter dicken Bohrer ein vier Meter tiefes Loch in das Verschlussbauwerk gebohrt, das die Abfälle vom übrigen Grubengebäude abtrennt. In die Bohrung ist das sogenannte Standrohr einbetoniert worden. Das ist ein massives Stahlrohr, an das später der Preventer angeschraubt wird.

Nach dem Einbetonieren ist mit einer Druckprüfung getestet worden, ob das Standrohr dicht abschließt. Das ist wichtig, damit später beim Anbohren der Einlagerungskammer keine radioaktiven Stoffe unkontrolliert austreten können.

Messgeräte für die Strahlenschutzkontrolle Messgeräte für die StrahlenschutzkontrolleMessgeräte für die Strahlenschutzkontrolle

Parallel dazu haben die Asse-Mitarbeiter die beiden Messcontainer eingerichtet, in denen das Bohrmehl für die Strahlenschutzkontrolle untersucht wird. Außerdem haben sie wichtige Versorgungseinheiten für die Druckluft oder für die Brandbekämpfung installiert.

Die Endlagerüberwachung des BfS sowie externe Sachverständige müssen alle Anlagen und sicherheitstechnischen Einrichtungen abnehmen. Erst danach dürfen die Asse-Mitarbeiter damit beginnen, die Einlagerungskammer 7 anzubohren.

Stand: 14.10.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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