Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Schleusen

Jeder Mitarbeiter, der den Arbeitsbereich betreten oder verlassen will, muss eine Personenschleuse passieren. Beim Verlassen wird er in der „heißen Schleuse“ auf Kontaminationen hin untersucht. In der Schleuse befindet sich eine Dusche, in der sich der Mitarbeiter im Falle einer Kontamination reinigen kann. Erst wenn keine Kontaminationen mehr gemessen werden, darf er die Schleuse verlassen. Das Reinigungswasser wird aufgefangen, gesammelt und entsorgt.

Auch alle Materialien, die in den und aus dem Bereich gebracht werden, müssen Schleusen passieren.

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Stand: 19.10.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz