Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was ist die Asse?

Die wichtigsten Informationen in Kürze

Vom Salzbergwerk zum Atomlager

Die wechselvolle Geschichte der Schachtanlage Asse II

  • Von 1909 bis 1964 wurde die Schachtanlage Asse II als Kali- und Steinsalzbergwerk genutzt.
  • In der Zeit zwischen 1968 und 1978 wurden rund 126.000 Gebinde mit radioaktiven Abfällen im Bergwerk Asse eingelagert.
  • Seit 2009 führt das BfS die Asse unter Atomrecht, mit dem gesetzlichen Auftrag der Stilllegung.

In der Schachtanlage Asse II wurde von 1909 bis 1925 Kalisalz und von 1916 bis 1964 Steinsalz abgebaut. Am 31. März 1964 wurde die Salzförderung eingestellt. Der stillgelegte Schacht wurde 1965 vom Bund gekauft und nach einer ersten Versuchsphase zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen – vor allem aus Anlagen der heutigen Kernkraftwerksbetreiber – genutzt. Von 1967 bis 1978 wurden insgesamt 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Schachtanlage Asse II eingelagert.

Salzbergbau

Schachtanlage Asse I in Wittmar (1900-1906) Schachtanlage Asse I in Wittmar (1900-1906)Schachtanlage Asse I in Wittmar (1900-1906)

Um 1900 begann auf dem Asse Höhenzug nördlich des Harzes der Salzbergbau. Es wurden im Lauf der Zeit insgesamt drei Schachtanlagen angelegt. Die Schachtanlage Asse II ist die einzige Anlage, die auch heute noch zugänglich ist.

Asse I (das Bergwerk musste im Juli 1906 wegen Wassereinbruch aufgegeben werden) und Asse III (der Schacht wurde von 1911 bis 1921 gebohrt, die Arbeiten für die Nutzung 1924 eingestellt) sind schon seit Jahrzehnten "abgesoffen" (das heißt, mit Wasser vollgelaufen).

1909-1925: Abbau von Kalisalz

Im Bergwerk Asse II begann ab 1909 der Abbau von Kalisalz. Doch bereits 1925 wurde die Förderung aus wirtschaftlichen Gründen wieder eingestellt. Bis dahin förderten die Bergleute rund 1 Million Kubikmeter des Salzgesteins. Die bei der Produktion von Kalidünger angefallenen feuchten Rückstände wurden in das Bergwerk zurückgebracht, um die Abbaukammern zu verfüllen.

1916-1964: Abbau von Steinsalz

Schachtanlage Asse II (1964) Schachtanlage Asse II (1964)Schachtanlage Asse II (1964)

1916 begann der Abbau von Steinsalz in der Südflanke. Die Bergleute arbeiteten sich von der 750-Meter-Sohle beginnend bis zur 490-Meter-Sohle nach oben. Auf diese Weise entstanden bis 1964 auf 13 Sohlen 131 Abbaukammern. Aus ihnen wurden 3,75 Millionen Kubikmeter Steinsalz gefördert. Im zentralen Teil der Anlage wurden ab 1927 zusätzlich 450.000 Kubikmeter sogenanntes Staßfurt-Steinsalz abgebaut.

Da bei der Steinsalzgewinnung kaum Rückstände übrig blieben, ließ man die entstandenen Hohlräume unverfüllt.

Radioaktiver Abfall wird eingelagert

Im Jahr 1965 beauftragte das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und Technologie (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München) damit, in der stillgelegten Schachtanlage die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erforschen. Nach entsprechenden Umbaubauten begann 1967 die Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle.

1967-1978: Einlagerung von 125.787 Fässern und Gebinden

Von 1971 an wurde die Asse II faktisch nicht mehr als Versuchslager, sondern als Endlager genutzt, um hier den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik einzulagern. Bis 1978 gelangten insgesamt 125.787 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Bergwerk.

Die radioaktiven Abfälle wurden in insgesamt 13 Kammern eingelagert: Zehn befinden sich in der Südflanke der Asse II in 750 Metern Tiefe und zwei im Zentralteil in 750 und 725 Metern Tiefe. Ausschließlich mittelradioaktive Abfälle wurden von 1972 bis 1977 in eine Kammer eingelagert, die in einer Tiefe von 511 m liegt.

Einlagerung endete 1978

Abkippen von Abfallbehältern (1975) Abkippen von Abfallbehältern (1975)Abkippen von Abfallbehältern (1975)

Die Einlagerung endete 1978, nachdem 1976 das Atomgesetz geändert worden war. Als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle war nun ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben.

Rechtsgrundlage für den Betrieb der Schachtanlage Asse II blieb jedoch weiterhin das Bergrecht. Ein Stilllegungskonzept für die Zeit nach der Einlagerung gab es damals nicht. Nach heutigem Recht ist ein Stilllegungskonzept mit Langzeitsicherheitsnachweis eine wesentliche Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers.

Bergbauliche Situation

Während des Salzabbaus entstanden in der Schachtanlage Asse II zahlreiche Abbaukammern, die in der Südwestflanke des Bergwerkes dicht übereinander liegen. Um möglichst wenig von dem Rohstoff zu verschenken, wurde teilweise bis unmittelbar an das Nebengebirge abgebaut. An einigen Stellen reichen die Abbaukammern in den Salzschichten bis auf fünf Meter an das Nebengebirge heran. Auch die Abstände zwischen den Kammern betragen teilweise nur wenige Meter.

Hoher Durchbauungsgrad

Der hohe Durchbauungsgrad und die Nähe der Abbaukammern zum Nebengebirge verursachen heute das größte Problem in der Asse.

Unter dem Druck des Deckgebirges, der auf das Grubengebäude einwirkt, werden die Abbaukammern zusammengedrückt. Dadurch lockern sich das Salz- und Nebengebirge auf. So sind Klüfte entstanden, durch die Grundwasser in die Grube eindringt. Seit 1988 dringen diese derzeit salzgesättigten Zutrittswässer im oberen Teil der Südflanke, in etwa 500 bis 575 Meter Tiefe, in das Bergwerk ein.

Hinzu kommt, dass die Abbaukammern selbst durch die Gebirgsbewegung instabil werden. Teilweise sind die Zwischendecken zwischen den Abbaukammern bereits eingebrochen. Auch unkontrollierte Grundwassereinbrüche sind zu befürchten.

Weitere Informationen zur bergbaulichen Situation

2009: Das Bundesamt für Strahlenschutz wird neuer Betreiber

Am 4. September 2008 beschlossen

die Schachtanlage Asse II zukünftig verfahrensrechtlich wie ein Endlager zu behandeln.

Daher sollte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig ist, die Betreiberschaft der Anlage zum 1. Januar 2009 vom Helmholtz Zentrum München übernehmen. Das Bundeskabinett machte den Weg dafür mit dem Beschluss vom 5. November 2008 frei.

Strengere Anforderungen an Betrieb, Stilllegung und Strahlenschutz der Anlage

Luftbild der Schachtanlage Asse mit Infostelle des BfS Luftaufnahme der Schachtanlage Asse mit Infostelle des BfS (2013)Luftaufnahme der Schachtanlage Asse mit Infostelle des BfS

Zum 1. Januar 2009 erfolgte der Wechsel des Betreibers. Seitdem führt das BfS die Asse unter Atomrecht. Dieses stellt strengere Anforderungen an den Betrieb, die Stilllegung und den Strahlenschutz der Anlage als das Bergrecht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit beim Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung der Asse ist nach Atomrecht zwingend vorgeschrieben.

Gemäß der Novelle des AtG vom März 2009 ist die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Für den laufenden Betrieb der Schachtanlage bis zur Stilllegung muss gemäß AtG-Novelle kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Rückholung der Abfälle

Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Untersucht wurden neben der Rückholung auch die Vollverfüllung der Schachtanlage sowie die Umlagerung der Abfälle in tiefere Schichten der Asse.

Bei der Rückholung der Abfälle kann nach derzeitigem Kenntnisstand die Langzeitsicherheit nachgewiesen werden.

Faktenerhebung

Die für eine Rückholung noch bestehenden Unsicherheiten müssen zunächst ausgeräumt werden. Dies erfolgt durch eine vertiefende Erhebung von Fakten. In dieser Faktenerhebung werden zwei Einlagerungskammern mittels Bohrungen erkundet. Die Faktenerhebung wird im Zuge der gewonnenen Erkenntnisse dem weiteren Bedarf angepasst.

Mit dieser Vorgehensweise sollen für die Rückholung wesentliche offene Fragen wie zum Beispiel die Strahlenbelastung für das Betriebspersonal systematisch beantwortet werden.

Lex Asse

Die Lex Asse, das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II", ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft eine wichtige rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle.

Stand: 09.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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