Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Studien Zwischenlager (Textfassung)

Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse wird bis zur Endlagerung ein Zwischenlager benötigt. Von Anfang an hat das BfS einen Standort in der Nähe der Anlage befürwortet. Dafür sprechen neben wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen vor allem Strahlenschutzaspekte. Denn bei einem entfernten Zwischenlager müsste noch einmal beladen, transportiert und entladen werden. Eine zusätzliche Belastung für das Personal

Auf Wunsch der Asse 2-Begleitgruppe hat das BfS zum Strahlenschutzaspekt zwei Studien erstellt. In der ersten wird untersucht und berechnet, welche Belastungen für die Bevölkerung durch die Direktstrahlung beim Betrieb eines Zwischenlagers zu erwarten sind und wie hoch die zusätzliche Strahlenbelastung durch den Transport in ein von der Asse entferntes Zwischenlager ist. Die zweite Studie berechnet die Strahlenexposition, die aus der Abluft des Zwischenlagers und aus einem Flugzeugabsturz resultieren könnte. Ausgegangen wird von einem Zwischenlager, das 250 Meter lang, 120 Meter breit, 10 Meter hoch und vollständig mit Abfallcontainern gefüllt ist.

Für die Bevölkerung in der Umgebung wird angenommen, eine Person befände sich ein Jahr lang 24 Stunden zu Hause, in einem Abstand von 500 Metern zum Zwischenlager. Diese Person erhielte durch die Direktstrahlung eine Dosis von maximal 0,197 μSv/a. Dieser Wert wäre ein Fünfzigstel der Dosis, die im praktischen Strahlenschutz als unerheblich gilt. Er wäre ein Zehntausendstel der natürlichen Strahlung, die eine Person in Deutschland durchschnittlich erhält.

Bei größerem Abstand, würde der ohnehin sehr geringe Wert der vom Zwischenlager ausgehenden Direktstrahlung nochmal viel niedriger. Höhere Belastungen gäbe es vor allem, wenn die Abfälle in ein entferntes Zwischenlager transportiert und damit be- und entladen werden müssten.

Beginnen wir beim Transport.

Angenommen wird, dass jeder LKW mit zwei Containern beladen wäre und maximal 1250 Transporte im Jahr stattfänden. Würde sich eine Person ein Jahr lang in fünf Meter Abstand zu den Transporten aufhalten, bekäme sie eine Strahlendosis von 117 μSv/a. Das wäre mehr als das Elffache der Strahlenmenge, die als unerheblich gilt, aber weniger als die durchschnittliche natürliche Strahlung. Mit 1670 μSv/a würden die LKW-Fahrer der Transporte diesen Wert fast erreichen. Ausgegangen wird dabei davon, dass das Zwischenlager 80 Kilometer von der Asse entfernt liegt und sich 40 Fahrer die Arbeit teilen. Je näher das Zwischenlager an der Asse läge und je kleiner die Zahl der Transporte, umso geringer wäre die Strahlendosis für die Fahrer.

Die höchste Belastung ergäbe sich für das Betriebspersonal bei der Bereitstellung an der Asse und der Annahme im Zwischenlager: Würde man diese Arbeiten auf jeweils fünf Mitarbeiter verteilen, wäre die maximale Strahlenbelastung pro Person mit 4170 μSv/a doppelt so hoch wie die natürliche Strahlung. Bei den LKW-Fahrern läge sie etwas darunter. Die Werte beim Aufenthalt an der Transportstrecke wären erheblich niedriger. Die Strahlenexposition der Wohnbevölkerung in der Nähe eines Zwischenlagers läge weit unter der Unerheblichkeitsschwelle und wäre damit im Strahlenschutz vernachlässigbar.

Zu einer Strahlenexposition kommt es nicht nur durch die direkte Strahlung aus den Abfallbehältern, sondern auch durch radioaktive Stoffe, die mit der Abluft oder dem Abwasser in die Umgebung gelangen könnten. Sie könnten den menschlichen Körper von außen und zusätzlich von innen belasten, wenn sie eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Als Berechnungsgrundlage für die Menge dieser Partikel kann die heutige Abluft aus der Schachtanlage Asse II dienen.

Die Werte aus der Asse bilden eine konservative, also ungünstige Annahme, weil die später verpackten und betonummantelten Abfälle im neuen Zwischenlager geringere Emissionen verursachen würden. Die Ausbreitung der radioaktiven Stoffe hängt von den Wetterverhältnissen und auch von den Landschaftsformen ab. Um nah an der Realität zu bleiben, hat das BfS einen der Asse ähnlichen, jedoch anonymen Ort für die Modellrechnung ausgewählt. Für diesen Ort liegen genaue ganzjährige Wetterdaten vor, die die Berechnung der Ausbreitung in einem Radius von mehreren Kilometern ermöglichen.

Der ungünstigste Aufenthaltsort beim normalen Betrieb wäre nach den Berechnungen ein bestimmter Punkt am Zaun des Zwischenlagers. Würde sich eine erwachsene Person ein Jahr lang ununterbrochen genau dort aufhalten, wäre sie einer effektiven Dosis von 24 μSv/a ausgesetzt. Die effektive Dosis berücksichtigt die Empfindlichkeiten einzelner Organe und das Lebensalter. Deswegen erhielte ein Kind an der gleichen Position 35 μSv/a und ein Säugling 45 μSv/a. Der Grenzwert liegt für alle bei 300 μSv/a.

Die errechneten Werte gelten für den Normalbetrieb.

Wie sieht es jedoch bei einem Störfall aus? Zur Sicherheit hat das BfS keinen gewöhnlichen Störfall, sondern einen Flugzeugabsturz berechnen lassen. Sechs Szenarien betrachten unterschiedliche Varianten: Unterschieden werden die Aufprallgeschwindigkeit der Flugzeuge, die Art der Verpackung der Abfälle, die Anzahl der betroffenen Container sowie die Dauer und Höhe des Brandes.

In allen Fällen hält sich eine Person nach dem Absturz sieben Tage lang im Freien auf, in einem Abstand bis zu 20 Kilometer. Mit den Wetterdaten wird für jeden Tag eines Modelljahres die Ausbreitung der Schadstoffe berechnet. Dabei ergibt sich, dass ein größerer Abstand zum Störfall nicht automatisch zu einer geringeren Strahlenbelastung führt. Abhängig vom Wetter und der Brandhöhe kann die Strahlenbelastung zum Beispiel bei einem größeren Abstand zum Zwischenlager höher sein als in der Nähe.

Bei keinem der berechneten Szenarien müssen Katastrophenschutzmaßnahmen, wie der Verbleib in geschlossenen Räumen, ergriffen werden. Dies geschieht erst, wenn der so genannte Eingreifrichtwert überschritten wird. Das ist jedoch bei allen Betrachtungen nicht der Fall. Aus Perspektive des Strahlenschutzes und mit Blick auf die Sicherheit des Betriebspersonals ist die Asse-nahe Zwischenlagerung der geborgenen, radioaktiven Abfälle zu bevorzugen. Diese Aussage, die das BfS von Anfang an in den Diskussionen vertreten hat, belegen die vorliegenden Studien und Berechnungen.

Stand: 13.06.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz