Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Zutrittswässer im Bereich der radioaktiven Abfälle (Textfassung)

Entlang der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-Meter-Sohle liegen die Einlagerungskammern 4 und 8. Dort befinden sich mehrere Stellen, an denen sich Salzlösung sammelt. Diese Sammelstellen wurden angelegt, weil vor über 20 Jahren unter der Fahrbahn Feuchtigkeit entdeckt wurde. Sie sollen verhindern, dass zum Beispiel Fahrzeuge kontaminierte Flüssigkeiten in der Strecke verteilen und damit die Strecke vor den Einlagerungskammern nicht mehr benutzbar ist.

Dies ist eine Maßnahme zum betrieblichen Strahlenschutz. Sie dient dazu, dass die Beschäftigten nicht mit kontaminierten Salzlösungen in Kontakt kommen können. Wie die Funktion der Sammelstellen zu bewerten ist und wie mit ihnen umgegangen werden soll, wird seit mehreren Jahren diskutiert. Das BfS plant die Strecke zu verfüllen, eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit des Bergwerkes.

Dagegen steht die Meinung, die Sammelstellen würden Lösungen aus den Einlagerungskammern auffangen und diese gezielt trockenlegen. Doch ob es Verbindungen und damit Beziehungen zwischen Sammelstellen und Einlagerungskammern gibt, darüber gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, sondern nur Annahmen: Eine Verbindung zwischen der Sammelstelle 3 und der Einlagerungskammer 8 liegt nahe, da die Salzlösung in der Sammelstelle 3 kontaminiert ist. Daraus lassen sich aber keine Rückschlüsse über den Pegelstand in der Einlagerungskammer ziehen.

Möglich ist, dass die Salzlösungen die Einlagerungskammer nur durchfließen und sich nicht aufstauen. Möglich ist auch, dass der Pegel in der Kammer höher als in der Sammelstelle ist und damit der Zufluss größer als der Abfluss. Belegen lässt sich all das nicht: Es gibt keine Informationen über den Zustand im Inneren der Einlagerungskammern, da diese seit Jahrzehnten verschlossen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die kontaminierte Salzlösung aus der Einlagerungskammer 4 kommt.

Auch zu der benachbarten Sammelstelle gibt es keine nachgewiesene Verbindung. Das zeigt sich unter anderem daran, dass die Pegelstände unterschiedlich hoch sind. Gäbe es eine Verbindung, würden sich die Pegelstände ausgleichen. Die Sammelstellen eignen sich also nicht dazu, gezielt die Einlagerungskammern trockenzulegen. Stattdessen geht das BfS vorsorglich davon aus, dass ein Teil der Abfälle mit Salzlösungen in Kontakt steht. Dieser Sachverhalt fließt in die Planungen geeigneter Rückholungstechniken mit ein.

Stand: 13.06.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz