Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zum Schriftwechsel zwischen dem BfS und der SSK

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer 283. Sitzung am 15. September 2016 eine Empfehlung unter dem Titel "Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" veröffentlicht, zu der das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits Stellung genommen hat. Die Strahlenschutzkommission führt darin aus, es lägen neue fachliche Erkenntnisse vor, nach denen sich ein atomrechtlicher Sicherheitsnachweis auch mit dem Verbleib der Abfälle im Bergwerk führen ließe. Aus diesem Grund hat das BfS den Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission, Prof. Dr. Joachim Breckow, in einem Schreiben am 13. Dezember 2016 gebeten zu erläutern, worauf sich die neuen Erkenntnisse beziehen.

Am 16. Dezember antwortete Herr Prof. Dr. Breckow. Da die zentrale Frage nicht beantwortet worden war (Zitat aus dem Schreiben der SSK: "Die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen ergeben sich unmittelbar aus dem Empfehlungstext und bedürfen nicht meiner nochmaligen Interpretation."), wandte sich das BfS am 4. Januar 2017 erneut an den Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission. In einem Schreiben mit Datum vom 12. Januar 2017 stellte Prof. Dr. Breckow klar, dass die SSK über keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt verfügt.

Zitat aus dem Schreiben der SSK: "Der SSK-Empfehlung liegen keine Unterlagen, Studien oder Analysen zugrunde, die nicht auch dem BfS bekannt wären. Über diese in der Empfehlung zitierten Unterlagen hinaus liegen der SSK keine 'neuen Erkenntnisse zum Langzeitsicherheitsnachweis' vor."

Worauf sich die Hoffnung der SSK konkret stützt, bleibt damit offen. Dem BfS lagen und liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Darstellung fachlich rechtfertigen und die aktuell zu einer Neubewertung der hierzu getroffenen Entscheidungen führen würden.

Stand: 19.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz