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Zum Schriftwechsel zwischen dem BfS und der SSK
Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer 283. Sitzung am 15. September 2016 eine Empfehlung unter dem Titel "Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" veröffentlicht, zu der das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits Stellung genommen hat. Die Strahlenschutzkommission führt darin aus, es lägen neue fachliche Erkenntnisse vor, nach denen sich ein atomrechtlicher Sicherheitsnachweis auch mit dem Verbleib der Abfälle im Bergwerk führen ließe. Aus diesem Grund hat das BfS den Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission, Prof. Dr. Joachim Breckow, in einem Schreiben am 13. Dezember 2016 gebeten zu erläutern, worauf sich die neuen Erkenntnisse beziehen.
Am 16. Dezember antwortete Herr Prof. Dr. Breckow. Da die zentrale Frage nicht beantwortet worden war (Zitat aus dem Schreiben der SSK: "Die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen ergeben sich unmittelbar aus dem Empfehlungstext und bedürfen nicht meiner nochmaligen Interpretation.
"), wandte sich das BfS am 4. Januar 2017 erneut an den Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission. In einem Schreiben mit Datum vom 12. Januar 2017 stellte Prof. Dr. Breckow klar, dass die SSK über keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt verfügt.
Zitat aus dem Schreiben der SSK: "Der SSK-Empfehlung liegen keine Unterlagen, Studien oder Analysen zugrunde, die nicht auch dem BfS bekannt wären. Über diese in der Empfehlung zitierten Unterlagen hinaus liegen der SSK keine 'neuen Erkenntnisse zum Langzeitsicherheitsnachweis' vor.
"
Worauf sich die Hoffnung der SSK konkret stützt, bleibt damit offen. Dem BfS lagen und liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Darstellung fachlich rechtfertigen und die aktuell zu einer Neubewertung der hierzu getroffenen Entscheidungen führen würden.
Stand: 19.01.2017