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Behördenkorrespondenz
Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können.
Auch die Korrespondenz zwischen den behördlichen Akteuren ist für diese Diskussion von Bedeutung. Daher wird an dieser Stelle die gemäß § 57 b Abs. 9 AtG wesentliche Korrespondenz veröffentlicht.
Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.
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Datum | Absender | Empfänger | Betreff | Hinweis |
---|---|---|---|---|
16.12.2016 | SSK | BfS | Empfehlung zum Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II - Ihr Schreiben vom 13.12.2016 | Zum Schriftwechsel zwischen dem BfS und der SSK |
27.09.2012 | BMU | BfS | Schachtanlage Asse II, A. RS III 5-14841-1/24 | keine Hinweise |
09.07.2010 | BMU | BfS | Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung, Az. RS II 3 - 14841/2 | keine Hinweise |
07.02.2012 | BMU | BfS | Stilllegung der Schachtanlage Asse II, Notfall- und Vorsorgemaßnahmen | keine Hinweise |
14.03.2011 | BMU | BfS | Zuziehung von Sachverständigen zur Stillegung der Asse durch das NMU | keine Hinweise |
Hinweis
Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung gemäß § 57 b Abs. 9 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht einen ersten Entwurf der Kriterien, nach denen Unterlagen zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform ausgewählt werden sollen. Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.