Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Genehmigungsunterlagen

Diese Rubrik enthält Genehmigungsunterlagen, die im Rahmen des Betriebes und der Stilllegung der Schachtanlage Asse erstellt wurden.

Unterlagen zur Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat dem BfS auf Antrag den Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Schachtanlage Asse genehmigt. Diese Genehmigung bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der Asse und die Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb der Schachtanlage bis zur Genehmigung der Stilllegung.

Genehmigung nach § 9 Atomgesetz

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) hat dem BfS auf Antrag den Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Diese Genehmigung bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen für den ersten Schritt der Faktenerhebung, das Erkunden von zwei repräsentativen Abfallkammern.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz