Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ohne Zwischenlager geht es nicht

Infografik der Asse Einblicke 24

Infografik der Asse Einblicke 24 Ohne Zwischenlager geht es nichtOhne Zwischenlager geht es nicht (Asse Einblicke 24)

Wenn die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II geborgen werden, müssen sie neu verpackt und bis zur Endlagerung sicher zwischengelagert werden. Doch wo das Zwischenlager stehen soll, darüber wird derzeit noch diskutiert. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt einen Standort im Umfeld des Betriebsgeländes und ist sich bewusst, dass das für die Menschen in der Region zu den schwierigen und unangenehmen Notwendigkeiten der Rückholung gehört.

Stand: 29.03.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz