Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Der Fahrplan zur Rückholung

Infografik in der Asse Einblicke 13

Infografik der Asse Einblicke 13 Der Fahrplan zur RückholungDer Fahrplan zur Rückholung (Asse Einblicke 13)

Bis die radioaktiven Abfälle aus der Asse herausgeholt werden können, gibt es noch viel Arbeit: Genehmigungen einholen und Auflagen erfüllen, technisches Gerät erproben, den Strahlenschutz verstärken, die Stabilität weiter erhöhen, einen neuen Schacht planen und den Standort für ein Zwischenlager suchen. Vorbilder gibt es nicht. Planer und Bergleute leisten Pionierarbeit. Zudem müssen Vorsorgemaßnahmen umgesetzt und die Notfallbereitschaft hergestellt werden.

Es gilt, ein mehr als 100 Jahre altes Salzbergwerk, in dem von 1967 bis  1978 radioaktive Abfälle eingelagert wurden, zu einer Anlage nach den Anforderungen des Atomrechts umzurüsten, die bestmöglich den Standards des Strahlenschutzes und der Technik genügt.

Der Fahrplan bis zur sicheren Stilllegung zeigt, wie komplex die Aufgabe ist. Dabei bemüht sich das BfS darum, möglichst viele Teilprojekte gleichzeitig zu erledigen, damit die Rückholung zügig stattfinden kann. Die Grafik zeigt, welche Arbeitsschritte aufeinanderfolgen und welche Abhängigkeiten bestehen.

Stand: 28.05.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz