Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ohne Notfallplanung keine Rückholung

Infografik in der Asse Einblicke 9

Infografik der Ase Einblicke 9 Ohne Notfallplanung keine RückholungOhne Notfallplanung keine Rückholung (Asse Einblicke 9)

Nach dem Atomrecht muss das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber den sicheren Betrieb der Asse gewährleisten, um das Endlager geordnet stilllegen zu können. Ein Notfall würde den Weiterbetrieb und die Stilllegung der Schachtanlage unmöglich machen. Auch aus diesem Grund bereitet sich das BfS vorsorglich darauf vor, das Risiko eines unbeherrschbaren Wasserzutritts zu verringern, damit die Rückholung der Abfälle möglichst lange möglich bleibt. Das Amt trifft Vorsorgemaßnahmen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen, die auftreten würden, wenn es in der Asse zu einem unbeherrschbaren Wasserzutritt kommen würde. Parallel dazu bereitet das BfS auch Maßnahmen vor, die erst im Notfall ergriffen werden.

Im Sommer 2009 hat das BfS bereits seine strategischen Überlegungen für den Notfall vorgestellt, die seitdem kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Grafik veranschaulicht, welche konkreten Maßnahmen das BfS bislang schon durchgeführt und geplant hat. Bilder aus Computeranimationen zeigen die Vorsorge- und Notfallmaßnahmen in dieser Infografik an den jeweiligen Stellen im Bergwerk und ordnen sie den sicherheitsgefährdeten Bereichen im Bergwerk zu.

Stand: 29.05.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz