Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Der Weg zum Ergebnis

Damit alle Interessierten die fachliche Bewertung der drei Stilllegungsoptionen nachvollziehen können, veröffentlicht das BfS den Optionenvergleich als interaktive Bildschirmversion.

Die vorliegende Anwendung ist eine interaktive Fassung des Optionenvergleichs zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Ziel dieser Darstellung ist es, den Optionenvergleich nachvollziehbar zu machen und dabei jedem Interessiertem zu ermöglichen, unterschiedlich tief in das angewandte Verfahren einzusteigen. Nahezu alle grafischen Elemente bzw. Begriffe führen, wenn sie angeklickt werden, zu erklärenden Texten oder Animationen..

Die Vollverfüllung des Bergwerks, die Rückholung der radioaktiven Abfälle und ihre Umlagerung in tiefere Bereiche des Bergwerks werden im Rahmen des Optionenvergleichs fachlich bewertet und miteinander verglichen.

Um die interaktive Animation "Der Weg zum Ergebnis" ansehen zu können, benötigen Sie z.B. den "Adobe Flash Player", den Sie im Internet unter http://get.adobe.com/de/flashplayer/ herunterladen können.

Stand: 15.01.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz