Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Multimedia-Übersicht der Schachtanlagen

In Deutschland ist der Staat für die Endlagerung verantwortlich. Als geeignete Lösung für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle wird in Deutschland die Einlagerung in tiefe Bergwerke und deren nachfolgender dauerhafter Verschluss angesehen.

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Die Menschen nutzen radioaktive Stoffe in vielfältiger Weise - zum Beispiel zur Gewinnung von Strom, in der Medizin und der Industrie. Dabei fallen radioaktive Abfälle an, die wegen der mit ihnen verbundenen Gefahren sicher endgelagert werden müssen.

In Deutschland ist der Staat für die Endlagerung verantwortlich. Als geeignete Lösung für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle wird in Deutschland die Einlagerung in tiefe Bergwerke und deren nachfolgender dauerhafter Verschluss angesehen.

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Stand: 06.09.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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