Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Textfassung zur interaktiven Animation "Notfallplanung"

In der Animation ist das dreidimensionale Grubengebäude der Asse zu sehen. Durch Klick auf einen Bereich der Grube werden die einzelnen Maßnahmen am jeweiligen Schauplatz filmisch vorgestellt und durch einen Sprecher erklärt. An dieser Stelle können die Textfassungen der Erläuterungen des Sprechers nachgelesen werden.

Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes und zum Schutz der Einlagerungskammern

Verfüllung Erkundungsstrecke 3 auf der 750-Meter-Ebene

Südlich der ehemaligen Salzabbaukammer 3 auf der 750-Meter-Ebene befindet sich eine Erkundungsstrecke, die bis ins angrenzende Deckgebirge reicht. Um den Zutritt von Lösungen ins Bergwerk aus dieser Richtung zu verhindern bzw. zu reduzieren, ist die Strecke im Januar 2013 mit Spezialbeton abgedichtet worden.

Verfüllung der Blindschächte

Blindschächte verbinden die Ebenen unter Tage und reichen nicht bis zur Erdoberfläche. Die Schachtanlage Asse verfügt über drei Blindschächte. Zutrittswässer könnten über diese vertikalen Verbindungen einen direkten Weg zu den Einlagerungsbereichen finden. Daher werden die Blindschächte verschlossen.

Stabilisierung im Umfeld der Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene

Die Hohlräume im Nahbereich um die Kammer mit mittelradioaktiven Abfällen in einer Tiefe von 511 Metern sollen mit Spezialbeton verfüllt werden. Mit dieser Maßnahme wird das Grubengebäude stabilisiert und die Lösungs- und Transportmöglichkeiten für radioaktive Stoffe werden minimiert. Somit wird auch eine weitere Voraussetzung für eine sichere Rückholung geschaffen.

Abdichtung, Verfüllung, Stabilisierung 725- und 750-Meter-Sohle

Zur Stabilisierung des Bergwerks und zum Schutz der Einlagerungskammern werden Strecken und Resthohlräume auf der 725- und 750-Meter-Ebene mit Spezialbeton verfüllt. Außerdem werden in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskammern Abdichtbauwerke errichtet. Sie sollen im Notfall den Kontakt des Wassers mit den radioaktiven Abfällen und deren Ausbreitung minimieren. Trotz dieser Maßnahmen können die Abfälle weiterhin zurückgeholt werden. Hierzu soll ein neuer Schacht Asse 5 in 700 Metern Tiefe an das Grubengebäude angeschlossen werden.

Räumung von Stoffen, die Gas bilden könnten

Als eine Vorsorgemaßnahme für den Fall eines unbeherrschbaren Wassereinbruchs müssen Schadstoffe wie Altöl oder Fahrzeugbatterien nach über Tage gebracht werden. Auch Materialien wie Holz oder Metall sollten möglichst vor Eintritt eines Notfalls aus der Grube entfernt werden, da bei deren Zersetzung Gase gebildet werden, die einen Transport von radioaktiven Stoffen begünstigen können.

Drainagebohrung zum Sammeln von Zutrittswässern

In 725 Metern Tiefe, direkt oberhalb der meisten Einlagerungskammern, werden Drainagebohrungen erstellt. Über diese Bohrungen soll versucht werden, eindringendes Wasser aufzufangen, bevor es zu den Einlagerungsbereichen vordringt. Über neu zu verlegende Rohrleitungen wird es dann intern transportiert und nach entsprechender Freigabe zur Herstellung von Spezialbeton verarbeitet.

Firstspaltverfüllung

Die ehemaligen Salzabbaukammern an der Südflanke wurden bis zum Jahre 2004 mit lockerem Salzpulver verfüllt. Dieser ist im Laufe der Jahre zusammengesackt. Es haben sich Resthohlräume, sogenannte Firstspalte, unterhalb der Decken der Salzabbaukammern gebildet.

Diese Hohlräume werden seit Dezember 2009 verfüllt, um das Bergwerk zu stabilisieren. Der dafür notwendige Spezialbeton wird vor Ort in einer mobilen Baustoffanlage gemischt und zu den Firstspalten gepumpt. Auf diese Weise sollen die Resthohlräume in rund 80 ehemaligen Salzabbaukammern verfüllt werden. Damit wird die Verformung des Grubengebäudes reduziert und auch das Risiko eines unbeherrschbaren Wasserzutritts geringer.

Verfüllung des Tiefenaufschlusses

Der Tiefenaufschluss umfasst die Grubenbereiche unterhalb von 800 Metern. Ein Teil dieser Hohlräume wurde bereits vom früheren Betreiber mit Salzpulver und Magnesiumchloridlösung verfüllt. Die Verfüllung noch offener Hohlräume im Tiefenaufschluss wird derzeit mit Spezialbeton fortgesetzt.

Wassermanagement

In Speicherbecken auf der 490-Meter-Ebene wird ein Großteil der Zutrittswässer zwischengelagert und nach radiologischer Untersuchung und Freigabe nach über Tage gepumpt. Das Wasser stammt aus der Hauptauffangstelle vor der ehemaligen Salzabbaukammer 3 auf der 658-Meter-Ebene, wo täglich etwa 11 Kubikmeter salzhaltige Zutrittswässer aufgefangen werden.

Auch auf der 725- und 750-Meter-Ebene, im Umfeld der Einlagerungskammern, wird etwas Wasser aufgefangen. Es wird vor Ort zwischengelagert oder zur Betonherstellung unter Tage eingesetzt. Zutrittswässer, die mit radioaktiven Abfällen in Kontakt gestanden haben und auf der 750-Meter-Ebene aufgefangen werden, müssen als radioaktiver Abfall behandelt und verwertet oder entsorgt werden.

Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes und zum Schutz der Einlagerungskammern sowie für eine schnelle Reaktionsfähigkeit beim Eintritt eines Notfalls

Zusätzliche Wasserspeicher

Um weitere Speicherkapazitäten für die Zutrittswässer zu schaffen, die nicht sofort abtransportiert werden können, werden unter anderem auf der 658-Meter-Ebene Faltcontainer bereitgestellt. Weitere Speichermöglichkeiten wurden auf der 800-Meter-Ebene geschaffen.

Vorbereitende Maßnahmen für eine schnelle Reaktionsfähigkeit beim Eintritt eines Notfalls

Notfalllager

Tritt der Notfall eines erhöhten Wasserzutritts ein, muss die erforderliche technische Ausrüstung zum Abpumpen von Zutrittswässern unverzüglich zur Verfügung stehen. Daher wurden ein überirdisches und ein unterirdisches Notfalllager eingerichtet. Hier stehen die Ressourcen bereit, um größere Mengen an Zutrittswässern soweit möglich auffangen und abpumpen zu können.


Maßnahmen beim Eintritt eines Notfalls sowie für eine schnelle Reaktionsfähigkeit beim Eintritt eines Notfalls

Verfüllung der Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene

Ist abzusehen, dass der mittelradioaktive Abfall aus der Kammer 8a in 511 Metern Tiefe nicht mehr geborgen werden kann, werden die Einlagerungskammer und die ehemalige Beschickungskammer verfüllt. Diese Maßnahme soll den Kontakt des Wassers mit den radioaktiven Stoffen und deren mögliche Lösungs- und Transportvorgänge minimieren.

Verfüllung der Einlagerungskammern auf der 725m- und 750m-Ebene

Im Notfall werden die Einlagerungskammern in 725 und 750 Metern Tiefe mit einem speziellen Mörtel verfüllt. Dies soll die Lösungs- und Transportmöglichkeiten für radioaktive Stoffe minimieren.

Fluideinleitung

Im Notfall werden die Einlagerungskammern mit einem speziellen Mörtel verfüllt. Danach müssen die verbliebenen Resthohlräume im Bergwerk mit großen Mengen Magnesiumchloridlösung von über Tage verfüllt werden.

Durch diese Maßnahmen wird die Lösung von Radionukliden aus den Abfällen und deren Transport im Grubengebäude verzögert. Zudem greift Magnesiumchloridlösung weder Kali- noch Steinsalz an. Auf- und Umlösungsvorgänge und damit die Entstehung zusätzlicher Hohlräume mit unberechenbaren Auswirkungen werden verhindert.

Sicherung Schacht 2 und 4

Als letzte Maßnahme nach Eintreten eines Notfalls werden die beiden Schächte mit verschiedenen Materialien wie Spezialbeton und Bitumen abgedichtet und damit das Bergwerk endgültig verschlossen.

Stand: 17.10.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz