Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Umweltüberwachung im Umkreis der Schachtanlage Asse II

Die Umgebung der Schachtanlage Asse ist mit einem engmaschigen Messnetz ausgestattet, das über-prüft, ob und wieviel Radioaktivität in die Umwelt gelangt. Grundlage dafür bildet die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Die Richtlinie sieht vor, dass der Betreiber selbst regelmäßig anhand von Luft, Wasser - oder Pflanzenproben Messungen durchführt. Zusätzlich gehört es zu den Vorschriften, dass eine unabhängige Messstelle Proben nimmt. Dazu beauftragt die Endlagerüberwachung Messlabore. Die Messwerte sind im Internet veröffentlicht.

Die Ergebnisse der unabhängigen Messstelle hat kürzlich eine Bürgerinitiative analysieren lassen. Laut ihrer Untersuchung gäbe es Abweichungen und beispielsweise erhöhte Konzentrationswerte für Uran-235 und Uran-238.

Das beauftragte Messlabor hat Unstimmigkeiten und Abweichungen eingeräumt. Demnach kam es unter anderem zu Fehlern bei der Übertragung der Messwerte. Insgesamt kam es jedoch in der Umgebung der Schachtanlage Asse zu keiner Freisetzung erhöhter Radioaktivitätswerte. Die gemessene Strahlung befindet sich auf einem sehr niedrigen Niveau, so wie an vielen anderen Orten in Deutschland. Mit den Messlaboren sind Maßnahmen vereinbart worden, um zukünftig Fehler bei der Ermittlung und Übertragung der Messwerte zu verhindern.

Eine ausführliche Stellungnahme des Betreibers der Schachtanlage Asse ist ebenfalls hier veröffentlicht.

Stand: 30.03.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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