Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Aufpassen - Sicherheitsglaube statt Sicherheitsnachweis

Vor 50 Jahren begann für die Atomkraftwerksbetreiber im Wortsinn die billige Einlagerung von schwach radioaktivem Atommüll in das ausgebeutete Salzbergwerk Asse. Dass dieses für eine sichere Endlagerung nicht einmal für einen kürzeren Zeitraum geeignet war, wollte man damals nicht hören. Kritische Stimmen wurden ausgeblendet.

Es ist ohne Zweifel eine der großen Leistungen der Bürgerinitiativen, dass auch die Asse 2009 unter das strenge Atomrecht gestellt und der damalige Betreiber der Einlagerung, die Gesellschaft für Strahlenforschung/das Helmholtz-Zentrum München, abgelöst wurde. Das heutige Bergwerk mit seinen Beschäftigten und technischen Überwachungseinrichtungen hat nur noch wenig mit dem zu tun, was das Bundesamt für Strahlenschutz vor acht Jahren vorgefunden hat.

Das strenge Atomrecht fordert aber nicht nur ein völlig anderes Sicherheitsregime, sondern auch ein Nachweissystem für jeden geplanten Schritt, das Zeit, Geld und manchmal viel Geduld von allen Beteiligten erfordert. Und aufgepasst: So schön klingende Forderungen nach besseren Konzepten oder gar einem sofortigen Beginn der Rückholung entpuppen sich bei genauerem Hinsehen eher als der Versuch dort weiterzumachen, wo das Helmholtz-Zentrum aufgehört hat - nämlich Sicherheitsnachweise durch Sicherheitsglauben zu ersetzen.

Zum Rollenspiel gehören anregende und natürlich auch provozierende Thesen. Die rote Linie wird jedoch dort überschritten, wo geltendes Recht nicht Beachtung finden soll, wie bei der Forderung "den Müll doch einfach unten zulassen". Aber auch dort, wo aus Motiven der Öffentlichkeitserregung wider besseren Wissens der Eindruck erweckt wird, das Bundesamt würde eine - zumindest fahrlässige - Gefährdung in Kauf nehmen.

Nein, hier gilt Aufpassen für staatliche Organe, die der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, umso mehr. Denn Bürgerwillen ernst nehmen heißt eben nicht, den Bürgern nach dem Munde zu reden, sondern die Abwägungen im Sinne des Gemeinwohls aller zu treffen. Wer jedenfalls wie die Aktivisten am Asse-Schacht heute zum Jahrestag behauptet, dass der Betreiber im bruchlosen Kontext der Jahre 2002 bis 2017 die Flutung des Bergwerks betreibt, stellt sich nicht wirklich den Fakten und Hinterlassenschaften einer technikgläubigen Generation, die mit einfachen Antworten nicht zu lösen waren und leider auch nicht zu lösen sind. Es gilt: Aufpassen.

Stand: 04.04.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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