Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Maßnahmen zum Schutz der Umgebung rund um die Asse

Sonde zur Messung der Gamma-Ortsdosisleitung (ODL-Sonde) oberhalb der Infostelle Asse Sonde zur Messung der Gamma-Ortsdosisleitung (ODL-Sonde) oberhalb der Infostelle AsseSonde zur Messung der Gamma-Ortsdosisleitung (ODL-Sonde) oberhalb der Infostelle Asse

Das BfS hat seit 2009 das Messnetz zur Umgebungsüberwachung ausgebaut und verbessert. Die Beschäftigten der Asse werden regelmäßig zum Schutz ihrer Gesundheit kontrolliert. Sowohl in der Umgebung rund um die Schachtanlage als auch unter den Beschäftigten gibt es keine Auffälligkeiten und keine erhöhten Messwerte. Die Werte der Umgebungsüberwachung entsprechen denen an anderen Orten in Deutschland. Bis heute lässt sich kein Zusammenhang zwischen dem Betrieb der Schachtanlage Asse und einer Krebshäufung in der Region herstellen. Auch in der aktuell vorliegenden Folgeuntersuchung des Niedersächsischen Krebsregisters (EKN) gibt es dazu laut eigenen Angaben keine neuen gesicherten Erkenntnisse.

Boden-, Wasser-, Luft- und Pflanzenproben

Sowohl der Betreiber als auch ein unabhängiges Institut nehmen regelmäßig Boden-, Wasser-, Luft- und Pflanzenproben. Grundlage aller Messungen ist die "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI). Teile des Messprogramms gehen sogar über die Anforderungen der Richtlinie hinaus, wie beispielsweise die Überprüfung landwirtschaftlicher Produkte. Eine zusätzliche Strahlenbelastung durch die Asse lässt sich bis heute nicht erkennen. Das, was an Radioaktivität in der Umgebung gemessen wird, liegt sogar unterhalb des bundesdeutschen Durchschnittswertes.

Überwachung der Beschäftigten unter Tage

Personen, die in der Schachtanlage Asse arbeiten, tragen zur Kontrolle Messinstrumente. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Instrumente werden monatlich ausgewertet. Über das Jahr ergeben sich im Durchschnitt Werte, die gegen Null gehen. Nur in sehr seltenen Fällen treten unter Bergleuten aus äußerer Bestrahlung Werte in Höhe von 0,1 Millisievert im Jahr auf. Das liegt um das fast 20-fache unterhalb der Strahlenbelastung, der ein Mensch durchschnittlich im Jahr durch medizinische Röntgenuntersuchungen ausgesetzt ist.

Als im Jahr 2009 zwei ehemalige Mitarbeiter der Schachtanlage Asse ihre Krebserkrankung mit der Schachtanlage Asse öffentlich in Verbindung brachten, startete das BfS eine umfassende Betrachtung der Arbeitsplatzsituation aller 800 Beschäftigten. Im Fokus standen die Personen, die zwischen 1967 und 2008 unter Tage gearbeitet hatten. Laut Bewertung von Strahlenschutzexperten lag die Strahlenbelastung unter Tage nach den verfügbaren Erkenntnissen weit unter den zulässigen Grenzwerten. Sie lässt sich somit nicht als plausible Erklärung für die Krebserkrankungen der Beschäftigten anführen.

Nach diesen Erkenntnissen gab es für das BfS fachlich keine Notwendigkeit, die Bevölkerung in das Überwachungsprogramm mit einzubeziehen. Ursprünglich war geplant, etwa 100 interessierte Personen unter den Anwohnern der Asse mit Messinstrumenten auszustatten. Die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings der Beschäftigten, also derjenigen, die in der Nähe der radioaktiven Abfälle gearbeitet hatten, zeigten, dass ein vergleichbares Kontrollprogramm der Bevölkerung keine weiterführenden Ergebnisse liefern könnte. Messungen rund um die Anlage untermauern diese Annahmen.

Stand: 16.12.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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