Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stellungnahme zu Berichten über den Umgang mit unbelasteten Salzwässern der Asse

Seit mindestens 1988 dringt mit Steinsalz gesättigtes Grundwasser aus dem angrenzenden Deckgebirge in das Asse-Bergwerk ein. Derzeit sind dies 12.000 Liter pro Tag. Diese Zutrittswässer werden zum Großteil in 658 Metern Tiefe aufgefangen und nach einer radiologischen Kontrolle aus der Schachtanlage Asse II nach oben gepumpt und abtransportiert. Die Entsorgung der Zutrittswässer gestaltet sich allerdings zunehmend schwierig. Denn es ist schwer, Abnehmer dafür zu finden – obwohl die Zutrittswässer radiologisch unbedenklich sind.

Die abgabefähigen Zutrittswässer aus der Schachtanlage Asse II, die radiologisch unbedenklich sind, werden bislang in regelmäßigen Abständen in das stillgelegte Bergwerk Mariaglück bei Höfer im Landkreis Celle gebracht. Bis 1977 wurde hier Stein- und Kalisalz gefördert. Die Hohlräume wurden bis 2009 nicht nur mit Süßwasser und den steinsalzgesättigten Zutrittswässern aus der Asse verfüllt, sondern auch mit Salzlösungen aus Abfallbeseitigungsanlagen. Das BfS lässt pro Jahr etwa 3,85 Millionen Liter Zutrittswässer aus der Asse nach Mariaglück transportieren. Da das Bergwerk jedoch 2014 endgültig verschlossen werden soll, müssen alternative Annahmestellen gefunden werden.

Zu aktuellen Berichten über die Herausforderung im Umgang mit unbelasteten Salzwässern der Asse erklärt das BfS:

  1. Das BfS hat mit der Asse eine Altlast übernommen, die sicher stillgelegt werden muss. Derzeit treten täglich etwa 12 Kubikmeter unbelastete Salzwässer in die Asse zu. Für diese Salzwässer gibt es derzeit einen Abnehmer in einem Bergwerk. Das BfS muss sich darauf einstellen, dass sich die derzeit konstanten Zutrittsraten dieser unbelasteten Wässer in die Asse schnell erhöhen können. Die Entsorgung der Wässer in einem einzigen Bergwerk wäre dann nicht ausreichend und ist ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Daher muss sich das BfS rechtzeitig mit der Fragestellung möglicher Alternativen auseinandersetzen.
  2. Das BfS hat bisher weder konkrete Planungen laufen noch Anträge gestellt, nach denen unbelastete Salzwässer in die Nord- oder Ostsee oder in Flüsse eingeleitet werden sollen.
  3. Das BfS hat sich in seinen Aussagen zu Entsorgungsmöglichkeiten unbelasteter Salzwässer auf die grundsätzliche Fragestellung bezogen, wie mit diesen in anderen Fällen verfahren wird. Aus radiologischer Sicht können die Salzwässer grundsätzlich in die Nord- oder Ostsee oder in Flüsse eingeleitet werden. Vor einem solchen Vorgehen wären aber die ökologischen Auswirkungen einer solchen Entsorgung in einem gesetzlichen Genehmigungsverfahren zu klären
  4. Für die in der Asse in geringeren Mengen vorkommenden kontaminierten Laugen sind verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten denkbar. Grundsätzlich sollten diese von der Landessammelstelle angenommen werden, die jedoch betont hat, nicht über ausreichende Kapazitäten zu verfügen. Zur Vorbereitung der Rückholung müssen daher Alternativen für eine Entsorgung geprüft werden, die gleichzeitig sicher sind und den notwendigen Spielraum für die Arbeiten unter Tage schaffen. Die Alternativen werden vorab mit der Asse Begleitgruppe erörtert.

Die Herausforderungen im Umgang mit den in die Asse eintretenden unbelasteten Salzwässern, belasteten Laugen und den verschiedenen grundsätzlich denkbaren Entsorgungsmöglichkeiten hat das BfS in einer Infografik in der 19. Ausgabe der ASSE EINBLICKE dargestellt.

Stand: 03.02.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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